Der Bundesrat hat der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Das Nebenkostenprivileg für TV-Kosten läuft damit aus. Kosten für den Internet-Ausbau sollen hingegen umlagefähig werden.
TV-Privileg Ade
Derzeit erhalten rund 12,5 Millionen Haushalte die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze als Teil der Wohnungsmiete. Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG), der TKG-Novelle, wird sich das nun ändern. Vermieter, die TV-Kabelverträge geschlossen haben, dürfen diese nun nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Die Mieter dürfen dann selbst wählen, ob sie einen Vertrag schließen und wenn ja, mit welchem Anbieter. Das sogenannte Nebenkostenprivileg gilt noch bis zum 30.06.2024, danach haben Mieter die Wahlfreiheit.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen kritisiert die Neuregelung: „Das sind schlechte Nachrichten für über 12 Mio. Mieterhaushalte in ganz Deutschland. Auf sie kommen Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu. Die Regierung leistet hier einen echten Bärendienst für Mieter mit geringen Einkommen und sozial orientierte Vermieter“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.
Investitionsanreiz für Glasfaserausbau
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass das Verlegen neuer Glasfaserleitungen umlagefähig wird. Baut ein Vermieter die gebäudeinterne Glasfaserstruktur aus, kann er seinen Mietern ein „Bereitstellungsentgelt“ berechnen. Festgelegt ist dieser Betrag auf 60 Euro pro Jahr und Wohnung, befristet auf fünf, maximal neun Jahre (höchstens 540 Euro gesamt).
Ab dem Jahr 2025 soll eine neue Berechnung der Grundsteuer gelten. Bereits ab dem 1. Juli 2022 müssen Eigentümer eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) fordert, die gesetzliche Mindesttemperatur in Wohnungen zu senken, sollte das Gas noch knapper werden. Einen ähnlichen Vorschlag machte die Bundesnetzagentur. Kritik kommt vom Mieterbund.
Seit Weihnachten 2021 sind die Zinsen für Immobilienkredite sprunghaft angestiegen – sogar für viele Experten kam diese schnelle Entwicklung unerwartet. Für neue Finanzierungen steigt die monatliche Belastung deutlich. Was sollten Immobilienkäufer beachten?
Wohneigentum zu besitzen war in Deutschland im Jahr 2021 ca. 59 Prozent günstiger als das Mieten. Das ist das Ergebnis des aktuellen ACCENTRO Wohnkostenreports (WKR), der bereits zum siebten Mal in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW) erstellt wurde.
Bei der CO2-Abgabe möchte die Ampel Mieter entlasten. Bisher können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis vollständig an ihre Mieter weitergeben – nun hat die Ampel ein Stufenmodell beschlossen, bei dem der Vermieter anteilig zahlen muss.
Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkundinnen und -kunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet.
Ein Urteil, dessen Folgen für Nordrhein-Westfalen (NRW) noch nicht ganz klar sind. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, dass eine Kommune falsch kalkuliert hat – dies betrifft wohl mehrere Kommunen.
Hat der Verkäufer einer Immobilie sich eine Pflichtverletzung zuschulden kommen lassen, woraufhin der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, kann der Käufer die bereits gezahlte Maklerprovision sowie die von ihm entrichtete Grunderwerbssteuer als Schadenersatz einfordern. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Die steigenden Energiepreise werden sich in der Nebenkostenabrechnung niederschlagen – das ist klar. Darum denken viele Mieter und Vermieter nun über eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen nach, um Nachzahlungen zu vermeiden. Doch Vermieter dürfen jetzt keine einseitigen Erhöhungen beschließen.
Gerade in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt stoßen Wohnungsuchende in Immobilienanzeigen immer wieder auf den Zusatz „nur mit WBS“. Doch was heißt das eigentlich und wer darf sich auf die Wohnung bewerben?
Die am Mittwochmorgen gestartete KfW-Neubauförderung von effizienten Gebäuden (EH/EG 40) wurde bereits nach wenigen Stunden wieder gestoppt. Das zur Verfügung stehende Budget von 1 Milliarde Euro wurde bereits im Verlauf des ersten Vormittags komplett ausgeschöpft. Nun startet Stufe 2 der Neubauförderung.
Erhält ein Vermieter oder Verwalter Hinweise auf Missstände oder auf Fehlverhalten eines Bewohners, muss er diesem unter Umständen mitteilen, wer der Beschwerdegeber war. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Dies teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit. Das Budget ist begrenzt und die Förderbedingungen werden strenger.
Wer seine Nachbarn durch beharrliche Bedrohungen mit der Verletzung ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens zum Wegzug veranlasst, kann ihnen zum Ersatz der durch den Umzug entstehenden Schäden verpflichtet sein. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verurteilte den ehemaligen Nachbarn eines Ehepaares zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von über 44.000 Euro.
Derzeit kommen viele Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland an und erleben große Hilfsbereitschaft: Viele Vermieter, Eigentümer und Mieter möchten ihren Wohnraum zur Verfügung stellen. Doch es gibt einige Dinge zu beachten.
Für viele Studierende und Auszubildende sowie Wohngeldempfänger soll der Heizkostenzuschuss doppelt so hoch ausfallen wie ursprünglich geplant. Mit dieser Entscheidung reagiert die Ampel-Regierung auf die aktuelle Energiepreis-Entwicklung. Der Bundestag muss der Entscheidung noch zustimmen.
Zum 1. Juli 2022 müssen Stromkunden keine EEG-Umlage („Ökostrom-Umlage“) mehr über ihre Stromrechnung zahlen. Die sich daraus ergebende Entlastung sollen Stromanbieter in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen, die Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.
Beim Planen neuer Wohngebäude setzen Bauherrinnen und Bauherren in Deutschland deutlich stärker auf erneuerbare Energien als Hauptenergiequelle. Das zeigt eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Zwei Drittel (65,5 %) der von Januar bis November 2021 genehmigten 118.000 Wohngebäude sollen primär mit erneuerbaren Energien geheizt werden.
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