Was hat sich seit der Wahl des neuen Bundestags im Februar 2025 für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer geändert? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hatte die Parteien damals mit Wahlprüfsteinen auf wichtige Vorhaben aufmerksam gemacht. Viele der geplanten Maßnahmen, die die Situation für Wohnungseigentümer verbessern könnten, sind jedoch bislang nur zögerlich umgesetzt worden. Wohnen im Eigentum zeigt auf, welche Themen im neuen Jahr noch besonders im Fokus stehen sollten.
Von der Elementarschadenversicherung bis zur Absicherung von Bauträgerinsolvenzen – es gibt viele politische Vorhaben, die auch die Interessen von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen. Der Koalitionsvertrag enthält einige Vorhaben, die nur langsam umgesetzt werden, in manchen Bereich ist sogar noch gar nichts unternommen worden.
Die Fernwärmeverordnung sollte laut Koalitionsvertrag „zügig“ überarbeitet werden. Ein novellierter Entwurf der Vorgängerregierung lag bereits vor, das Vorhaben wurde aber wegen der vorgezogenen Neuwahlen ausgesetzt. Bislang liegt kein konkreter Vorschlag zur Neuregelung auf dem Tisch. Wohnen im Eigentum sieht vor allem im Bereich Preisregulierung Nachbesserungsbedarf, denn die Preise unterscheiden sich regional sehr stark und Fernwärmeanbieter haben eine Monopolstellung. Die Preisgestaltung muss transparent und stabil sein. Zudem fehlt eine zentrale Preisaufsicht.
Laut Koalitionsvertrag ist geplant, das Thema der Elementarschadenversicherung neu zu regeln – angesichts zunehmender Starkregenereignisse und Hochwasserschäden aus Sicht von Wohnen im Eigentum längst überfällig. Bislang liegt jedoch kein konkreter Vorschlag auf dem Tisch. „Hier muss der Gesetzgeber endlich handeln“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. „Wichtig ist, dabei die Bedürfnisse der Wohnungseigentümer:innen im Blick zu behalten – die Abwahl einer Elementarschadenpflichtversicherung, das sogenannte Opt-Out-Modell, sollte aus unserer Sicht nur möglich sein, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft dies allstimmig beschließt.“ Wohnungseigentümergemeinschaften können nämlich immer nur gemeinsam mehrheitlich über eine Elementarschadenversicherung beschließen. Wird ein Wohnungseigentümer überstimmt, kann er seine Wohnung, da sie zum Teil im Gemeinschaftseigentum steht, nicht in Eigenregie gegen Elementarschäden absichern.
Seit langem setzt sich Wohnen im Eigentum für einen besseren gesetzlichen Schutz von Wohnungskäufern im Falle der Insolvenz von Bauträgern ein. Bereits 2019 hatte eine von der damaligen Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe konkrete Lösungsansätze erarbeitet. Seitdem ist trotz zunehmender Problemlagen nichts passiert. „Dass der Koalitionsvertrag lediglich die Prüfung eines besseren Verbraucherschutzes in Aussicht gestellt hat, war enttäuschend“, sagt Dr. Sandra von Möller. „Die neue Regierungskoalition sollte die damals entwickelten Vorschläge aufgreifen und endlich wirksame Schutzmechanismen für Verbraucher einrichten“.
Was die jüngste Umbenennung des Gebäudeenergiegesetzes in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ inhaltlich bedeuten wird, bleibt abzuwarten. Allerdings dürfte hier der Handlungsspielraum der Regierungskoalition aufgrund der europarechtlichen Vorgaben begrenzt sein. Für Eigentümer ist vor allem eines entscheidend: ein Ende der anhaltenden Unsicherheit. „Eigentümer:innen brauchen Planbarkeit und Sicherheit“, sagt Dr. Sandra von Möller. „Wir erhoffen uns verlässliche politische Rahmenbedingungen, die vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften mit ihren strukturbedingt längeren Prozessen benötigen.“
Das Finanzierungsmodell Immobilien-Teilverkauf wird speziell bei älteren Haus- und Wohnungseigentümern beworben. Dabei verkaufen Eigentümer bis maximal 50 Prozent der eigenen Immobilie an Anbieter und erhalten dafür eine einmalige Auszahlung. Die Immobilie dürfen sie gegen Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts weiterhin nutzen. „Dieses Geschäftsmodell ist mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden und in aller Regel deutlich nachteiliger als ein entsprechender Kredit“, warnt Dr. Sandra von Möller. Dies zeige sich häufig erst bei einem späterem Gesamtverkauf der Immobilie. „Wir fordern den Gesetzgeber auf, dieses Modell zu regulieren, um Verbraucher zu schützen.“
Das Bundesministerium für Verkehr hat ein neues Förderprogramm für E-Mobilität in Mehrfamilienhäusern angekündigt. „Hier ist wichtig, dass die Bedürfnisse der Wohnungseigentümergemeinschaften mitgedacht werden“, sagt Dr. Sandra von Möller. „Diese können nur auf Grundlage vorheriger Beschlüsse aktiv werden. Deshalb müssen ausreichend lange Antragsfristen für WEGs eingerichtet werden, gegebenenfalls sogar eigene Förderkontingente, damit die Töpfe nicht ausgeschöpft sind, bevor die WEGs zum Zuge kommen.“
Die Pläne des neu gegründeten Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, den Ausbau der Glasfaser voranzutreiben, begrüßt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum grundsätzlich. Allerdings soll laut einem Eckpunktepapier ein Recht für Telekommunikationsunternehmen auf Vollausbau in Mehrfamilienhäusern eingeführt werden. „Wir sehen hier die Gefahr eines indirekten Anschluss- und Benutzungszwangs, der zusätzliche Belastungen für Eigentümer und Mieter mit sich bringt“, sagt Dr. Sandra von Möller. Das Eckpunktepapier sieht außerdem eine Erhöhung des Glasfaserbereitstellungsentgelts von derzeit 540 Euro auf bis zu 960 Euro pro Wohnung vor. Diese Anhebung ist laut WiE weder nachvollziehbar noch sachlich begründet. WiE fordert eine transparente Herleitung sowie eine regelmäßige Überprüfung der Höhe des Glasfaserbereitstellungsentgelts.
„Wohnungseigentümergemeinschaften brauchen sichere politische Rahmenbedingungen, klare rechtliche Vorgaben und eine verlässliche Förderkulisse, die ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt“, sagt Dr. Sandra von Möller. „WEGs sind systembedingt in ihren Entscheidungen sehr langsam.“ Gleichzeitig gibt es rund 9,3 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland – das ist mehr als jede fünfte Wohneinheit. „Die Politik sollte die Wohnungseigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen relevanten Vorhaben von Anfang an konsequent mitdenken“, mahnt Dr. Sandra von Möller. „Mehrfamilienhäuser sind eine wichtige Wohnform der Zukunft, insbesondere in Bezug auf die Energiewende – daher sollten sie auf der politischen Agenda weit oben stehen.“
Wer ungenutzte, leerstehende Gewerbefläche in Wohnraum umbaut und energetisch saniert, kann seit dem 1. Juli 2026 Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit erhalten: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben hierfür das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ aufgelegt. Die Zuschüsse stammen aus Mitteln des Bundes und werden direkt bei der KfW beantragt.
Die aktuelle Hitzewelle in Deutschland zeigt eindrücklich, wie stark hohe Temperaturen inzwischen den Alltag prägen. Die Entwicklung ist Teil eines größeren Trends: Europa gilt als der Kontinent, der sich weltweit durch den Klimawandel am schnellsten erwärmt – mit spürbaren Folgen auch für Deutschland.
Menschen, die sich bewusst damit auseinandersetzen, wie sie wohnen möchten, können ihr Zuhause effizient planen beziehungsweise sanieren. Hierüber informiert der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB).
Anlässlich des Hitzeaktionstags am 11. Juni 2026, der unter dem Schwerpunktthema „Gemeinsam vorsorgen gegen Extremhitze“ steht, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE), wie sich Maßnahmen des Hitzeschutzes bei Bestandsgebäuden umsetzen lassen und was Wohnungseigentümer hierbei beachten müssen. In fast allen Fällen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Maßnahme beschließen.
Wer heute eine neue Heizung einbaut, trifft eine Entscheidung für die nächsten 20 Jahre – und damit auch für die zukünftigen Energiekosten. Die neue „co2online Heizkostenprognose“ zeigt: Das Heizen mit Gas- oder Ölheizung wird in den kommenden 20 Jahren deutlich teurer als mit klimafreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen.
Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen, ist in der Regel keine Kleinigkeit. Eigentümer ohne Immobilienerfahrung und kaufmännischen Hintergrund sollten daher auf die Dienste eines Maklers zurückgreifen. Er übernimmt nicht nur die Verkaufsabwicklung, sondern kümmert sich beispielsweise auch um die Preisfindung sowie um die Vermarktung des jeweiligen Objektes. Dabei braucht der Makler auch die Unterstützung seines Auftraggebers. Denn der Verkaufserfolg hängt maßgeblich davon ab, welche Informationen und Dokumente der Verkäufer dem Makler zur Verfügung stellt.
Die Suche nach geeignetem und bezahlbarem Wohnraum wird für viele immer schwerer. Das gilt vor allem für jene, die mehr Platz brauchen. 11,7 Prozent der Bevölkerung in Deutschland lebten 2025 in überbelegten Wohnungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Die Überbelegungsquote ist innerhalb von fünf Jahren kontinuierlich gestiegen: Im Jahr 2020 hatten noch 10,2 Prozent der Menschen hierzulande in Wohnungen gelebt, die für die Zahl der Personen zu wenig Zimmer hatten.
Die Mietpreise in deutschen Mittelstädten sind in den vergangenen 4 Jahren deutlich gestiegen. Wie eine aktuelle Analyse des Online-Marktplatzes immowelt von 120 ausgewählten Städten zeigt, haben sich die Angebotsmieten von Bestandswohnungen seit 2022 um bis zu 20 Prozent verteuert. In 97 der 120 untersuchten Mittelstädte legten die Mieten um mindestens 10 Prozent zu. Die Anstiege haben sich vor dem Hintergrund der allgemein starken Teuerung seit Ausbruch des Ukraine-Krieges vor 4 Jahren vollzogen – die Inflationsrate lag im selben Zeitraum bei rund 15 Prozent, die Handwerkerpreise (+28 Prozent) haben sich sogar noch stärker erhöht. Trotz der zum Teil deutlichen Mietanstiege stellen viele Mittelstädte jedoch nach wie vor bezahlbare Alternativen zu den hochpreisigen Großstädten dar. Für die Analyse wurden die durchschnittlichen Angebotsmieten von Bestandswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) in 120 ausgewählten deutschen Mittelstädten zum 1. April 2026 und 2022 miteinander verglichen.
Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck. Mit dem Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter ein. Die im Referentenentwurf vorgesehenen und vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) stark kritisierten Verschärfungen wurden teilweise abgemildert. Dennoch sind zusätzliche Kosten und sinkende Renditen für Eigentümer zu befürchten.
Photovoltaikanlagen funktionieren am besten, wenn die Module frei von Schmutz, Staub, Moos und Flechten sind. Sobald es Frühling wird und die Sonne an Kraft gewinnt, lohnt sich aufgrund des anstehenden ertragsreichen Sommerhalbjahrs ein besonders genauer Blick auf die Anlage. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Schon mit bloßem Auge erkennt man, vor allem aus der Nähe, starke Verschmutzungen. Sie können dazu führen, dass die Solaranlage bis zu 15 Prozent weniger Leistung bringt. Ertragseinbußen kann man mit Hilfe einer App herausfinden, die die Erträge dokumentiert. Liegen die aktuellen Werte deutlich unter dem Soll, empfiehlt sich ein Solaranlagencheck. Auch die Anschlüsse und der Batteriespeicher sollten dabei unter die Lupe genommen werden. Eigentümer von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sollten aber in der Regel nicht selbst aufs Dach steigen, sondern das Prüfen und Reinigen Fachleuten überlassen. Bei Balkonsolaranlagen dagegen ist eine Reinigung in Eigenregie möglich.
Der Schutz des eigenen Zuhauses vor Einbruch und Diebstahl ist für Eigentümer und Mieter von oft existentieller Bedeutung. Um wirksamen Schutz zu gewährleisten, braucht es nicht nur entsprechende technische Vorrichtungen, sondern auch Rechtssicherheit. Im Zuge der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und nach Anpassungen im Mietrecht sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen praxisnäher – und durch die aktuelle Rechtsprechung weiter konkretisiert. Um was es dabei konkret geht, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland IVD.
Mehr als 80 Prozent der sanierungsinteressierten Hauseigentümer beabsichtigen, ihre fossilen Heizsysteme durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen. Dabei befürwortet eine deutliche Mehrheit von drei Vierteln den Beibehalt der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, während die geplante „Bio-Treppe“ für Gas- und Ölheizungen auf starke Ablehnung stößt.
Eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter seit Januar 2022 dazu, ihren Mietern bei fernablesbaren Geräten eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) für Heizung und Warmwasser zur Verfügung zu stellen.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z. B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Anträge sind ab dem 15. April 2026 möglich.
Die Energieeffizienz hat sich zu einem entscheidenden Preisfaktor bei Wohnimmobilien entwickelt. Während eine schlechte Energiebilanz deutliche Preisabschläge nach sich zieht, erzielen besonders effiziente Gebäude deutlich höhere Preise. Wohnungen mit der besten Energieeffizienzklasse A+ kosten im bundesweiten Durchschnitt rund 20 Prozent mehr als vergleichbare Objekte mit mittlerem Energiestandard der Klasse D. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse des Online-Marktplatzes immowelt über den Einfluss der Energieeffizienzklasse auf den Angebotspreis von Häusern und Wohnungen, die im Jahr 2025 auf immowelt.de inseriert wurden.
Im Januar 2026 wurde in Deutschland der Bau von 19.500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 8,4 Prozent oder 1.500 Baugenehmigungen mehr als im Januar 2025. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 7,4 Prozent oder 1.100 auf 16.400. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg im Januar 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 13,5 Prozent oder 400 auf 3.100.
Derzeit sind viele Haushalte damit beschäftigt, Haus und Hof wieder in Schuss zu bringen. Mit ein paar wenigen Handgriffen und einem aufmerksamen Auge kann auch der Laie schnell sein Haus pflegen und so den Wert der Immobilie mindestens erhalten, wenn nicht sogar steigern. Der Immobilienverband Deutschland IVD West gibt fünf konkrete Empfehlungen zur Frühjahrspflege von Immobilien.
Die deutschen Mittelstädte rücken als bezahlbare Alternative zu den Großstädten zunehmend ins Blickfeld von Wohnungskäufern. Eine aktuelle Analyse der Angebotspreise von Bestandswohnungen in ausgewählten Mittelstädten durch das Immobilienportal Immowelt zeigt, dass der Traum von den eigenen vier Wänden hier nach wie vor realisierbar ist. Zwar sind die Wohnungspreise in 108 von 120 untersuchten Städten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern im Vergleich zum Vorjahr gestiegen – in der Spitze sogar um fast 15 Prozent. Trotzdem profitieren Wohnungssuchende in vielen Mittelstädten nach wie vor von vergleichsweise moderaten Preisen. Für die Analyse wurden die Angebotspreise von Eigentumswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) in 120 ausgewählten Mittelstädten zum jeweils 01.03.2026 und 2025 miteinander verglichen.
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