Anlässlich des Hitzeaktionstags am 11. Juni 2026, der unter dem Schwerpunktthema „Gemeinsam vorsorgen gegen Extremhitze“ steht, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE), wie sich Maßnahmen des Hitzeschutzes bei Bestandsgebäuden umsetzen lassen und was Wohnungseigentümer hierbei beachten müssen. In fast allen Fällen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Maßnahme beschließen.
Fenster und Balkon- bzw. Terrassentüren spielen beim sommerlichen Wärmeschutz eine große Rolle, da die Glasscheiben die Sonnenstrahlen in Wärmestrahlen umwandeln, die die Wohnräume dann beheizen. Am wirkungsvollsten schützen deshalb außenliegende Rollläden oder Außenjalousien (Raffstores). Mit ihnen kommt die Wärme nicht so schnell ins Haus.
Eine kostengünstige Maßnahme stellen Sonnenschutzfolien dar, die außen an die Fenster angeklebt werden. Jedoch können diese Folien die Räume verdunkeln – je nachdem wie stark sie getönt sind – und sollten deshalb im Herbst wieder entfernt werden. Außerdem sollten Wohnungseigentümer bei der Auswahl der Folie darauf achten, dass sie keinen Spiegeleffekt auslösen, der die Nachbarn stören könnte.
Wohnungseigentümer müssen immer die Zustimmung der Miteigentümer einholen – diese müssen mit einfacher Mehrheit über die geplante Maßnahme beschließen, wenn sie Fensterläden, Außenjalousien und Außenrollläden an „ihren“ Fenstern anbringen möchten. Denn die Außenfenster einer Wohnung gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie sind zwingend Gemeinschaftseigentum, auch wenn in der Teilungserklärung etwas anderes steht.
Eigentümer sollten aber zunächst einen Blick in ihre Teilungserklärung werfen. Diese kann eine Regelung enthalten, die das Anbringen von Fensterläden, Außenjalousien und -rollläden erlaubt. Möglicherweise gibt es alternativ bereits einen Vorratsbeschluss, der einmal gefasst wurde und diese Maßnahmen erlaubt. Dann ist keine erneute Beschlussfassung erforderlich. Im Hinblick auf die Außenfolien gilt: Beeinträchtigen sie den Anblick der Fassade optisch, kann die WEG mit Recht fordern, sie wieder abzunehmen.
Sind außenliegende Lösungen nicht möglich oder nicht gewünscht, kann auch ein innenliegender Sonnenschutz an Fenstern in Form von Plissees, Innenrollos oder Lamellenvorhängen Abhilfe schaffen. Allerdings sind diese weniger effektiv, da sie die Wärmestrahlen trotzdem in den Raum lassen.
Wenn für innenliegende Sonnenschutz-Lösungen Eingriffe in Fenster und Fensterrahmen nötig sind, diese z. B. angebohrt werden, müssen Wohnungseigentümer zunächst einen Beschlussantrag in die Eigentümerversammlung einbringen und die Erlaubnis der Miteigentümer einholen. Hierfür ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. In der Regel wird die Gemeinschaft eine solche Maßnahme genehmigen müssen, da durch sie keine Beeinträchtigung der WEG zu erwarten ist. Wenn es bereits einen Vorratsbeschluss gibt, ist keine erneute Beschlussfassung nötig. Wenn Plissees, Innenrollos oder Lamellenvorhänge angebracht werden können, ohne dass Eingriffe ins Fenster nötig sind, ist kein Beschluss notwendig.
Für die Beschattung von Balkon oder Terrasse, insbesondere auf der Süd- und Westseite eines Gebäudes, eignen sich Markisen, die heute in vielen verschiedenen Ausführungen erhältlich sind, und an die Fassade angebracht werden.
Wohnungseigentümer, die sich eine Markise wünschen, müssen hierfür einen Beschlussantrag in die Eigentümerversammlung einbringen. Da die Fassade Gemeinschaftseigentum ist, muss die WEG mit einfacher Mehrheit über die bauliche Veränderung beschließen.
Sogenannte Split-Klimageräte werden fest installiert und bestehen aus zwei Teilen – ein Teil wird in einem Wohnraum angebracht, der andere Teil (der Kompressor) außen an der Fassade des Wohngebäudes. Wer solch ein Gerät anschaffen möchte, sollte sich vorher unbedingt über den Stromverbrauch informieren und die Stromkosten mit im Blick haben.
Da feste Klimageräte in der Regel an der Fassade montiert werden, gilt hier das Gleiche wie beim Anbringen einer Markise: Es muss ein Beschlussantrag in die Eigentümerversammlung eingebracht werden und die WEG muss mit einfacher Mehrheit darüber beschließen. Gestatten die Wohnungseigentümer einem Miteigentümer eine bauliche Veränderung, kann dieser Beschluss im Fall einer Anfechtung nur unter bestimmten Voraussetzungen für ungültig erklärt werden. Die reine Sorge vor einer späteren Lärmbelastung durch ein Klimagerät reicht zum Beispiel nicht aus, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr. Sollte sich dann später doch herausstellen, dass von dem Betrieb des Geräts eine Belästigung ausgeht – das hat der BGH ebenfalls klargestellt – kann die Einschränkung oder sogar Unterlassung des Betriebs verlangt werden.
Eine Fassadenbegrünung bietet einen natürlichen Schutz vor Hitze im Sommer und trägt zugleich dazu bei, Wärmeverluste im Winter zu reduzieren. Für Eigentümer kann sich dies positiv auf die Energiekosten auswirken, da der Bedarf an Klimatisierung und Heizung sinken kann. Zudem schützt die Begrünung die Immobilie vor extremen Witterungseinflüssen.
WEGs, die eine Fassadenbegrünung planen, sollten sich frühzeitig fachkundig beraten lassen. Berücksichtigt werden sollten insbesondere die jeweiligen Standortbedingungen und der spätere Pflegeaufwand. Die Auswahl an geeigneten Pflanzen reicht von Wildem Wein über Blauregen, Kletterrosen und Clematis bis hin zu Spalierobstbäumen. Vorsicht ist beispielsweise bei Efeu geboten, da er unter Umständen erhebliche Schäden an der Fassade verursachen kann.
Auch eine Dachbegrünung erfordert eine fachkundige Beratung und professionelle Planung. Zu Beginn sollte insbesondere die Statik geprüft werden – nicht alle Gebäude sind dazu geeignet, das zusätzliche Gewicht einer Begrünung zu tragen. Eine wurzelfeste Dachabdichtung ist eine weitere Grundvoraussetzung.
Sowohl die Fassaden- als auch die Dachbegrünung stellen bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum dar. Da es sich bei beiden um recht komplexe Vorhaben handelt und zentrale Gebäudeteile davon betroffen sind, werden diese Maßnahmen in aller Regel wohl von der WEG gemeinschaftlich umgesetzt, nicht von einzelnen Eigentümern. Für einen Beschluss reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei der Kostenverteilung ist aber zu beachten, dass die Kosten nur dann von allen Eigentümern getragen werden müssen, wenn der Beschluss mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit zustande kommt, so Wohnen im Eigentum.
Für bestimmte Wärmeschutzmaßnahmen können Haus- und Wohnungseigentümer staatliche Fördermittel erhalten. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden nicht nur energetische Sanierungsmaßnahmen wie Fenstertausch oder Dachdämmung gefördert, sondern auch außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen, unter anderem Jalousien, Raffstores, Rollläden und Fensterläden. Auch Dach- und Fassadenbegrünungen gehören zu den förderfähigen Maßnahmen. Hierfür stellen auch manche Kommunen Fördermittel bereit.
Alternativ zur staatlichen Förderung können Eigentümer Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen – unter anderem muss die Immobilie selbst genutzt werden und mindestens 10 Jahre alt sein.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. zieht eine positive Bilanz zum ersten Halbjahr: Der Markt habe sich in die richtige Richtung entwickelt, denn Unabhängigkeit, dauerhafte Bezahlbarkeit und Klimaschutz spielten mittlerweile für viele Verbraucher bei der Wahl der Heizung eine größere Rolle. Damit sich der Trend fortsetze, bleibe mittelfristig die Entwicklung der Energiepreise ausschlaggebend.
Es klingt so überzeugend: Die angebotene Immobilie ist „nachhaltig“, die Immobilienvermittlung „klimaneutral“ und die Hausverwaltung selbstverständlich „grün“. Ein Blatt im Firmenlogo, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und der Erwerb einiger CO₂-Zertifikate scheinen auszureichen, um das eigene Unternehmen und die vermarkteten Immobilien in ein umweltfreundliches Licht zu rücken. Ab dem 27. September 2026 wird diese Form der Werbung jedoch zu einem erheblichen Abmahnrisiko. Hierrüber berichtet der Immobilienverband Deutschland (IVD).
Wer ohnehin PV installieren will, sollte nicht lange zögern, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Viele neue Faktoren beeinflussen, ob die Investition sich generell rechnet.
Der Klimawandel stellt auch Hobbygärtner vor neue Herausforderungen. Viele fragen sich, welche Pflanzen angesichts zunehmender Hitze- und Dürreperioden geeignet sind und wie sie ihren Garten möglichst klimaschonend pflegen können. Erich Kulling, Mitglied des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE) gibt 10 Tipps. Er ist Ingenieur für Gartenarchitektur und Landschaftspflege.
Klimageräte können dazu beitragen, an Hitzetagen das Haus kühl zu halten. Inzwischen werden sie in Deutschland immer beliebter. Dass die Geräte auch heizen können, ist jedoch noch wenig bekannt. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Luft-Luft-Wärmepumpen, so der Fachbegriff, sind in der Anschaffung günstiger als herkömmliche Wärmepumpen und können vergleichsweise einfach installiert werden. Sinnvoll sind sie in eher kleineren Wohnungen oder unregelmäßig genutzten. Dies gilt insbesondere für Gebäude ohne Heizungsrohre, Heizkörper oder Fußbodenheizung, die bisher etwa mit Nachtspeicheröfen beheizt wurden. Nachteilig ist, dass sie das Haus nicht mit Warmwasser für Küche und Bad versorgen können. Die Wärmeverteilung muss zudem so geplant sein, dass die Luftbewegung im Raum angenehm ist und die Strömungsgeräusche nicht zu laut werden. Vor allem im unsanierten Altbau ist dies aufgrund des hohen Wärmebedarfs eine große Herausforderung. Luft-Luft-Wärmepumpen sollten in solchen Fällen in der Regel nicht als alleiniges Heizsystem eingesetzt werden.
Die KfW und der Bund verbessern weiter die Förderung für Familien mit mindestens einem Kind im Förderprodukt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“: Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen, die sie selbst bewohnen und sanieren, können ab dem 3. August 2026 einen deutlich höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro). Die Darlehenszinsen von „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv.
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt für die 15 größten Städte zeigt, wie stark die Angebotspreise von Eigentumswohnungen mit zunehmender Entfernung sinken:
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum übt scharfe Kritik an den zum 21. Juli 2026 in Kraft tretenden Kürzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zwar enthalte die Reform einzelne begrüßenswerte Verbesserungen, insgesamt schwächen die Kürzungen aber die Investitionsbereitschaft von Menschen mit Haus oder Eigentumswohnung. Und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem Deutschland seine Klimaziele im Gebäudesektor weiterhin deutlich verfehlt.
Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck – der Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter ein. Er wurde am 9. Juli 2026, in erster Lesung im Bundestag beraten, es folgen nun die Ausschussberatungen. Ein Inkrafttreten der Reform wird nach den parlamentarischen Sommerpausen voraussichtlich im Herbst 2026 erwartet.
Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern sind wichtige Flucht- und Rettungswege. Sie sollten daher sowohl vom Vermieter als auch von den Mietern mit großer Sorgfalt behandelt werden. Zuallererst muss natürlich gewährleistet sein, dass diese Wege nicht zugestellt sind und ein Durchgang von einer Mindestbreite von ca. 1 Meter frei ist. „Vor allen Dingen kommt hier das Bemühen um einen effektiven Brandschutz zum Tragen“, erklärt Burkhard Blandfort, Vorsitzender des Immobilienverband Deutschland, IVD West.
Wer ungenutzte, leerstehende Gewerbefläche in Wohnraum umbaut und energetisch saniert, kann seit dem 1. Juli 2026 Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit erhalten: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben hierfür das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ aufgelegt. Die Zuschüsse stammen aus Mitteln des Bundes und werden direkt bei der KfW beantragt.
Die aktuelle Hitzewelle in Deutschland zeigt eindrücklich, wie stark hohe Temperaturen inzwischen den Alltag prägen. Die Entwicklung ist Teil eines größeren Trends: Europa gilt als der Kontinent, der sich weltweit durch den Klimawandel am schnellsten erwärmt – mit spürbaren Folgen auch für Deutschland.
Menschen, die sich bewusst damit auseinandersetzen, wie sie wohnen möchten, können ihr Zuhause effizient planen beziehungsweise sanieren. Hierüber informiert der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB).
Wer heute eine neue Heizung einbaut, trifft eine Entscheidung für die nächsten 20 Jahre – und damit auch für die zukünftigen Energiekosten. Die neue „co2online Heizkostenprognose“ zeigt: Das Heizen mit Gas- oder Ölheizung wird in den kommenden 20 Jahren deutlich teurer als mit klimafreundlichen Alternativen wie Wärmepumpen.
Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen, ist in der Regel keine Kleinigkeit. Eigentümer ohne Immobilienerfahrung und kaufmännischen Hintergrund sollten daher auf die Dienste eines Maklers zurückgreifen. Er übernimmt nicht nur die Verkaufsabwicklung, sondern kümmert sich beispielsweise auch um die Preisfindung sowie um die Vermarktung des jeweiligen Objektes. Dabei braucht der Makler auch die Unterstützung seines Auftraggebers. Denn der Verkaufserfolg hängt maßgeblich davon ab, welche Informationen und Dokumente der Verkäufer dem Makler zur Verfügung stellt.
Die Suche nach geeignetem und bezahlbarem Wohnraum wird für viele immer schwerer. Das gilt vor allem für jene, die mehr Platz brauchen. 11,7 Prozent der Bevölkerung in Deutschland lebten 2025 in überbelegten Wohnungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Die Überbelegungsquote ist innerhalb von fünf Jahren kontinuierlich gestiegen: Im Jahr 2020 hatten noch 10,2 Prozent der Menschen hierzulande in Wohnungen gelebt, die für die Zahl der Personen zu wenig Zimmer hatten.
Die Mietpreise in deutschen Mittelstädten sind in den vergangenen 4 Jahren deutlich gestiegen. Wie eine aktuelle Analyse des Online-Marktplatzes immowelt von 120 ausgewählten Städten zeigt, haben sich die Angebotsmieten von Bestandswohnungen seit 2022 um bis zu 20 Prozent verteuert. In 97 der 120 untersuchten Mittelstädte legten die Mieten um mindestens 10 Prozent zu. Die Anstiege haben sich vor dem Hintergrund der allgemein starken Teuerung seit Ausbruch des Ukraine-Krieges vor 4 Jahren vollzogen – die Inflationsrate lag im selben Zeitraum bei rund 15 Prozent, die Handwerkerpreise (+28 Prozent) haben sich sogar noch stärker erhöht. Trotz der zum Teil deutlichen Mietanstiege stellen viele Mittelstädte jedoch nach wie vor bezahlbare Alternativen zu den hochpreisigen Großstädten dar. Für die Analyse wurden die durchschnittlichen Angebotsmieten von Bestandswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) in 120 ausgewählten deutschen Mittelstädten zum 1. April 2026 und 2022 miteinander verglichen.
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