Die am Mittwochmorgen gestartete KfW-Neubauförderung von effizienten Gebäuden (EH/EG 40) wurde bereits nach wenigen Stunden wieder gestoppt. Das zur Verfügung stehende Budget von 1 Milliarde Euro wurde bereits im Verlauf des ersten Vormittags komplett ausgeschöpft. Nun startet Stufe 2 der Neubauförderung.
Bereits zugesagte Kredite sind nicht betroffen
Die KfW schreibt auf ihrer Website, dass bereits zugesagte Kredite von dem Stopp nicht betroffen sind: „Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihr Finanzierungspartner den Kredit bei uns abruft“. Die Gelder seien bereits reserviert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teilt mit, dass die Neubauförderung in Stufe 2 im Programm EH 40-Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH) nahtlos, aber mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt wird. Das Programm EH/EG 40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Das QNG ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird nun in Stufe 2 verpflichtend.
Stufe 2 startet direkt im Anschluss
Die Stufe 2 der Neubauförderung startet am 21.04.2022 und läuft bis zum 31.12.2022. Eine Gesamtfördersumme nannte der Bund bisher nicht.
Bei der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 eine dritte und finale Stufe vorgesehen. Das Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ soll die die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen und befindet sich noch in Ausarbeitung.
Der Landtag in Mainz hat das Landessolargesetz novelliert. Ab Januar 2024 müssen alle öffentlichen Neubauten mit Solarstromanalagen ausgerüstet werden. Dies gilt auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. Für private Eigentümer gilt eine Sonderregelung.
Die ersten Herbststürme ziehen durchs Land: die meisten davon sind harmlos und hinterlassen keine großen Schäden. Doch wie können Mieter und Eigentümer Schäden vorbeugen? Welches Verhalten ist im Schadensfall richtig? Ein kleiner Überblick.
Eine Einigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz soll dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum dort entstehen kann, wo er besonders dringend gebraucht wird. Hierzu haben sich Bund und Länder auf einen Beschleunigungspakt zur Verschlankung von Verfahren und zur Reduzierung von Genehmigungsverfahren geeinigt.
Aufgrund des starken Zinsanstiegs im Jahr 2022 hat sich die Erschwinglichkeit von Wohneigentum deutlich reduziert. Doch ist Wohneigentum damit auch im längerfristigen Vergleich unerschwinglich? Dieser Frage ging das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) nach und kam zu einem überraschenden Ergebnis.
Der Wert einer Immobilie bemisst sich einerseits an ihrer Lage und ihrem Zustand, andererseits an ihrer Ausstattung und dem Typ. Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zeigt, welche Auswirkungen bestimmte Faktoren einer Wohnung auf den Preis haben.
Trotz sinkender Strom- und Gaspreise hat das Kabinett eine Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen. Statt am Ende des Jahres auszulaufen, sollen die Preisbremsen nun bis Ostern 2024 verlängert werden. Zugleich soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Gas und Fernwärme zum Jahresanfang wegfallen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbessert die KfW die Förderbedingungen der Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“. Schon ab dem 16. Oktober werden die Einkommensgrenze und die Kredithöchstbeträge deutlich erhöht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch Mieter von Einzimmerwohnungen das Recht auf Untervermietung haben, sofern sie den Gewahrsam an ihrem Wohnraum nicht vollständig aufgeben.
Mehr als 250.000 Abrechnungen hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online für den neuen Heizspiegel für Deutschland ausgewertet. Fast alle Energieträger verzeichnen einen Rekordanstieg. Die gute Nachricht: die aktuelle Prognose macht etwas Hoffnung.
Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Gasheizung müssen bis zum 30. September eine Heizungsprüfung durchführen lassen. Diese Frist gilt jedoch nur für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen. Alle anderen haben noch ein wenig mehr Zeit.
Bei der Stromerzeugung soll sich der Anteil erneuerbarer Energien weiter erhöhen. Doch dazu müssen Hürden abgebaut und Prozesse vereinfacht werden. Das Kabinett bringt nun Gesetzesänderungen auf den Weg, die den Prozess für alle Bürger vereinfachen sollen.
Bereits am 26. September startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Private Hauseigentümer können dann bis zu 10.200 Euro Zuschuss von der KfW-Bank erhalten.
Nach Modernisierungen wird häufig die Miete erhöht. Nutzen Vermieter hierzu Drittmittel, wie zum Beispiel Förderungen, müssen sie dies bei der anschließenden Mieterhöhung angeben. Tun sie das nicht, ist die Mieterhöhung formell unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).
Die Preise für Immobilien sind aktuell deutlich niedriger als noch vor eineinhalb Jahren. Potenzielle Käufer können jetzt noch sparen bevor die Kaufpreise – wie kurzfristige Trends zeigen – wieder steigen. Das zeigt eine Analyse des Maklerportals immowelt, bei der die aktuellen Immobilienpreise für ausgewählte deutsche Großstädte mit dem jeweiligen Allzeithoch verglichen wurden.
Die Strom- und Gaspreise fallen bereits seit einiger Zeit. Inzwischen geben immer mehr Strom- und Gasanbieter die fallenden Preise an die Kunden weiter. Doch lohnt sich ein Wechsel? Worauf sollten Verbraucher aktuell achten?
Recycelte Baustoffe sollen für Bauherren attraktiver werden: zum 1. August ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten. Diese regelt erstmals deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken.
Zum Jahresende 2022 gab es in Deutschland rund 43,4 Millionen Wohnungen. Das sind 0,7 Prozent oder 282.800 Wohnungen mehr als Ende 2021. Zudem steigt die Wohnfläche pro Kopf stetig. Diese und weitere spannende Fakten veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer aktuellen Pressemeldung.
Entscheiden sich Vermieter dazu, Rauchwarnmelder zu mieten statt sie zu kaufen, können sie die Kosten dafür nicht über die Betriebskosten abrechnen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Anders sieht es jedoch bei regelmäßigen Wartungskosten aus.
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