Eine aktuelle Marktumfrage von Techem offenbart signifikante Informationsdefizite rund um den Energieausweis. Während Geschäftskunden vergleichsweise gut informiert sind (87 % der Befragten gaben an, sich gut bzw. sehr gut informiert zu fühlen), zeigt sich besonders bei privat Vermietenden ein gravierender Aufklärungsbedarf, speziell im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen und Gesetzesänderungen.
Die Umfrage des Energiedienstleisters macht deutlich: Ein Großteil der privat Vermietenden (57 %) wünscht sich mehr Informationen darüber, wie oft ein Energieausweis erneuert werden muss (56 %), wann er genau erforderlich ist (55 %), welche Dokumente für die Erstellung notwendig sind (53 %) und wie sich gesetzliche Änderungen auswirken (52 %). Zudem sind sich viele über die Konsequenzen bei fehlendem Ausweis, die üblichen Kosten für die Erstellung oder die verschiedenen Arten von Energieausweisen im Unklaren.
Der Energieausweis kann als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohnenden über einen Zeitraum von drei Jahren und ist relativ einfach zu erstellen, da er auf vorhandenen Daten basiert. Der Bedarfsausweis hingegen wird auf Grundlage einer detaillierten Analyse der Bausubstanz, der Heizungsanlage und anderer Faktoren erstellt. Er gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes, unabhängig vom Nutzungsverhalten. Der Bedarfsausweis ist zwar aufwendiger in der Erstellung, bietet aber eine objektivere Bewertung des energetischen Zustands des Gebäudes. Erfüllen Vermietende nicht die gesetzlich geforderten Ausweispflichten, können empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro fällig werden – selbst bei Unwissenheit.
Es fällt auf, dass bei privat Vermietenden ein Großteil nicht ausreichend über aktuelle rechtliche Entwicklungen informiert ist – insbesondere über Änderungen, die im Mai 2021 auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten sind. Im Zuge dessen wurden die Anforderungen an die Datenerhebung für Energieausweise verschärft, die Nachweispflichten konkretisiert und in bestimmten Fällen die Fotodokumentation des Gebäudes verpflichtend. Ziel war es, die Genauigkeit der Angaben zu verbessern und den Ist-Zustand des Gebäudes genauer zu dokumentieren. Standardwerte dürfen seitdem nur noch unter bestimmten Bedingungen verwendet werden, um die Qualität und Aussagekraft des Energieausweises zu gewährleisten.
„Im Kontext der Energiewende spielt der Energieausweis eine zentrale Rolle. Er ermöglicht es, den energetischen Zustand einer Immobilie transparent darzustellen und Potenziale für Sanierungen und Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren. Dies kann nicht nur den Wert der Immobilie steigern, sondern auch dazu anhalten, Maßnahmen zu ergreifen, welche langfristig die Betriebskosten senken können“, kommentiert Nicolai Kuß, CSO von Techem.
Durch die Offenlegung des Energiebedarfs werden Anreize für Investitionen in energieeffiziente Technologien geschaffen und das Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen gefördert. Der Markt für die Erstellung von Energieausweisen ist durch eine Vielzahl von Anbietern aus verschiedenen Branchen gekennzeichnet, darunter unter anderem Messdienstleister, Energieberatungen, Energiedienstleister und Online-Anbieter. Der hohe Konkurrenzdruck im Zusammenspiel mit einer hohen Wechselbereitschaft auf Seiten der Vermietenden – eine große Offenheit gegenüber eines Anbieterwechsels war bei 69 Prozent der privat Vermietenden zu verzeichnen, bei Geschäftskunden lag dieser Wert sogar bei 84 Prozent – schaffen ein wettbewerbsintensives, dynamisches Marktumfeld.
„Die Ergebnisse unserer Umfrage haben deutlich gemacht, dass Vermietende dringend verlässliche Informationen und ein höheres Maß an Transparenz benötigen, um den gesetzlichen Verpflichtungen rund um den Energieausweis gerecht zu werden“, betont Nicolai Kuß.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z. B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Anträge sind ab dem 15. April 2026 möglich.
Die Energieeffizienz hat sich zu einem entscheidenden Preisfaktor bei Wohnimmobilien entwickelt. Während eine schlechte Energiebilanz deutliche Preisabschläge nach sich zieht, erzielen besonders effiziente Gebäude deutlich höhere Preise. Wohnungen mit der besten Energieeffizienzklasse A+ kosten im bundesweiten Durchschnitt rund 20 Prozent mehr als vergleichbare Objekte mit mittlerem Energiestandard der Klasse D. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse des Online-Marktplatzes immowelt über den Einfluss der Energieeffizienzklasse auf den Angebotspreis von Häusern und Wohnungen, die im Jahr 2025 auf immowelt.de inseriert wurden.
Im Januar 2026 wurde in Deutschland der Bau von 19.500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 8,4 Prozent oder 1.500 Baugenehmigungen mehr als im Januar 2025. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 7,4 Prozent oder 1.100 auf 16.400. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg im Januar 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 13,5 Prozent oder 400 auf 3.100.
Derzeit sind viele Haushalte damit beschäftigt, Haus und Hof wieder in Schuss zu bringen. Mit ein paar wenigen Handgriffen und einem aufmerksamen Auge kann auch der Laie schnell sein Haus pflegen und so den Wert der Immobilie mindestens erhalten, wenn nicht sogar steigern. Der Immobilienverband Deutschland IVD West gibt fünf konkrete Empfehlungen zur Frühjahrspflege von Immobilien.
Die deutschen Mittelstädte rücken als bezahlbare Alternative zu den Großstädten zunehmend ins Blickfeld von Wohnungskäufern. Eine aktuelle Analyse der Angebotspreise von Bestandswohnungen in ausgewählten Mittelstädten durch das Immobilienportal Immowelt zeigt, dass der Traum von den eigenen vier Wänden hier nach wie vor realisierbar ist. Zwar sind die Wohnungspreise in 108 von 120 untersuchten Städten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern im Vergleich zum Vorjahr gestiegen – in der Spitze sogar um fast 15 Prozent. Trotzdem profitieren Wohnungssuchende in vielen Mittelstädten nach wie vor von vergleichsweise moderaten Preisen. Für die Analyse wurden die Angebotspreise von Eigentumswohnungen (75 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) in 120 ausgewählten Mittelstädten zum jeweils 01.03.2026 und 2025 miteinander verglichen.
Die energetische Modernisierung von Einfamilienhäusern gilt vielen Eigentümern als teuer und wirtschaftlich riskant. Eine neue Modellrechnung von co2online zeigt jedoch: Wird die Entscheidung nicht allein an den Investitionskosten, sondern an den Gesamtkosten über 20 Jahre gemessen, können Komplettsanierungen mit klimafreundlichen Heizsystemen – insbesondere Wärmepumpen – im Durchschnitt deutlich günstiger abschneiden als Gas- und Ölheizungen. Hierrüber informiert die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online.
Eine optimal eingestellte Heizungsanlage spart Kosten und senkt den CO2-Ausstoß. Daher sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Heizung nach einer bestimmten Betriebsdauer von Fachleuten überprüfen lassen.
Für die Heizkostenabrechnung 2025 müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher trotz sinkender Energiepreise auf höhere Kosten einstellen. Grund dafür sind die kälteren Außentemperaturen in der Heizperiode: Im Schnitt war es 2025 kälter als 2024, was zu einer Steigerung des Heizenergieverbrauchs führt. Laut einer aktuellen Prognose des Energiedienstleisters Techem steigen die Gesamtkosten für Heizen im Mittel damit um +8,6 Prozent. Besonders betroffen sind Haushalte mit Fernwärme (+13,2 %) und Gas (+9,7 %).
Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.
Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin.
Trotz der hitzigen politischen Debatte um das Heizen schreitet die Wärmewende in Deutschland weiter voran. Das zeigt eine aktuelle Bestandsaufnahme der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Demnach wird die Wärmewende zunehmend von Marktentscheidungen, Investitionen und betrieblicher Praxis vorangetrieben – und ist damit weniger abhängig von politischen Stimmungen als vielfach angenommen.
Was hat sich seit der Wahl des neuen Bundestags im Februar 2025 für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer geändert? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hatte die Parteien damals mit Wahlprüfsteinen auf wichtige Vorhaben aufmerksam gemacht. Viele der geplanten Maßnahmen, die die Situation für Wohnungseigentümer verbessern könnten, sind jedoch bislang nur zögerlich umgesetzt worden. Wohnen im Eigentum zeigt auf, welche Themen im neuen Jahr noch besonders im Fokus stehen sollten.
2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) verschafft einen Überblick.
Zu Neujahr
Wohnungseigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Am 31. Dezember 2025 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2022 fällig geworden sind; das betrifft auch Hausgeldrückstände.
Wie schön geschmückt der festliche Raum!
Die Lichter funkeln am Weihnachtsbaum!
O fröhliche Zeit! O seliger Traum!
Eine aktuelle repräsentative Umfrage im Auftrag der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zeigt: Jeder dritte Deutsche würde sich heute für eine Wärmepumpe entscheiden. Damit liegt sie klar vor allen anderen Heiztechnologien. Insgesamt erreichen Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien eine Zustimmung von 58 Prozent.
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