Die Mehrheit der privat Vermietenden (86 %) und Geschäftskunden, also gewerblich Vermietenden oder Verwaltenden (94 %), ist davon überzeugt, dass mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) die Einführung von Smart Metern in Deutschland beschleunigt und die Technologie einen großen Einfluss auf die Immobilienwirtschaft haben wird (57 % bzw. 83 %). Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Umfrage des Energiedienstleisters Techem.
Als Grund für den Einbau von Smart Metern in ihre Immobilien gaben beide Gruppen am häufigsten die vereinfachte Abrechnung von Nebenkosten durch präzise Verbrauchsdaten an (48 % bzw. 55 %), gefolgt von der Reduzierung des Verwaltungsaufwands (38 % bzw. 54 %). Platz drei belegte mit 43 Prozent bei den gewerblich Vermietenden bzw. Verwaltenden die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen (ESG), bei den privat Vermietenden war es mit 36 Prozent die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem: „Unter den Vermietenden, die in ihren Liegenschaften bereits intelligente Messsysteme verbaut haben, herrscht Zufriedenheit insbesondere im Hinblick auf Datengenauigkeit, die Transparenz bei Energierechnungen sowie bei Zuverlässigkeit und Nutzerfreundlichkeit.“
Dennoch zeigt die Umfrage auch, dass viele Vermietende noch zögern, intelligente Messsysteme in ihren Immobilien zu installieren. Als Hauptgründe für die Zurückhaltung nannten die Befragten ohne Smart-Meter-Ausstattung zu hohe Kosten (33 % bzw. 35 %) und fehlende Informationen zum Thema Smart Metering (33 % bzw. 35 %). Nur 8 Prozent der Privat- und 25 Prozent der Geschäftskunden berichten, in den nächsten sechs Monaten eine (weitere) Ausstattung ihrer Immobilie mit Smart Metern zu planen. Rund ein Fünftel (21 %) der Befragten, die ursprünglich einen Einbau von Smart Metern angedacht hatten, gab an, die Pläne zum Einbau eines intelligenten Messsystems aufzuschieben, bis eine neue Regierung gewählt wurde. Besonders unter den privat Vermietenden war die Zurückhaltung gegenüber des Smart-Meter-Ausbaus deutlich spürbar: Knapp die Hälfte der Befragten (47 %) sagte aus, keine Ausstattung geplant zu haben.
Vor allem vor dem Hintergrund der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) spielt der Smart-Meter-Rollout eine entscheidende Rolle. Im Rahmen dieses Versorgungsmodells wird den Nutzenden einer Immobilie anteilig der Strom aus einer auf dem Gebäude installierten Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt. Durch die genaue Erfassung der Erzeugungsmengen sowie der Strombezugsmengen der teilnehmenden Mietparteien schaffen intelligente Messysteme die Voraussetzung für die praktische Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
Bei der Frage, wie vertraut die Teilnehmenden mit diesem Konzept sind, zeigte sich im Rahmen der Techem-Umfrage eine deutliche Diskrepanz zwischen privat Vermietenden und Geschäftskunden. Während knapp die Hälfte (47 %) der gewerblich Vermietenden bzw. Verwaltenden angab, mit der Möglichkeit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung vertraut zu sein, trafen lediglich 11 Prozent der privat Vermietenden diese Aussage. 58 Prozent der privat Vermietenden und 66 Prozent der Geschäftskunden, die das GGV-Konzept kannten, planten eine Umsetzung dieses Versorgungsmodells innerhalb der nächsten sechs Monate.
Eine optimal eingestellte Heizungsanlage spart Kosten und senkt den CO2-Ausstoß. Daher sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Heizung nach einer bestimmten Betriebsdauer von Fachleuten überprüfen lassen.
Für die Heizkostenabrechnung 2025 müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher trotz sinkender Energiepreise auf höhere Kosten einstellen. Grund dafür sind die kälteren Außentemperaturen in der Heizperiode: Im Schnitt war es 2025 kälter als 2024, was zu einer Steigerung des Heizenergieverbrauchs führt. Laut einer aktuellen Prognose des Energiedienstleisters Techem steigen die Gesamtkosten für Heizen im Mittel damit um +8,6 Prozent. Besonders betroffen sind Haushalte mit Fernwärme (+13,2 %) und Gas (+9,7 %).
Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.
Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin.
Trotz der hitzigen politischen Debatte um das Heizen schreitet die Wärmewende in Deutschland weiter voran. Das zeigt eine aktuelle Bestandsaufnahme der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Demnach wird die Wärmewende zunehmend von Marktentscheidungen, Investitionen und betrieblicher Praxis vorangetrieben – und ist damit weniger abhängig von politischen Stimmungen als vielfach angenommen.
Was hat sich seit der Wahl des neuen Bundestags im Februar 2025 für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer geändert? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hatte die Parteien damals mit Wahlprüfsteinen auf wichtige Vorhaben aufmerksam gemacht. Viele der geplanten Maßnahmen, die die Situation für Wohnungseigentümer verbessern könnten, sind jedoch bislang nur zögerlich umgesetzt worden. Wohnen im Eigentum zeigt auf, welche Themen im neuen Jahr noch besonders im Fokus stehen sollten.
2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) verschafft einen Überblick.
Zu Neujahr
Wohnungseigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Am 31. Dezember 2025 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2022 fällig geworden sind; das betrifft auch Hausgeldrückstände.
Wie schön geschmückt der festliche Raum!
Die Lichter funkeln am Weihnachtsbaum!
O fröhliche Zeit! O seliger Traum!
Eine aktuelle repräsentative Umfrage im Auftrag der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zeigt: Jeder dritte Deutsche würde sich heute für eine Wärmepumpe entscheiden. Damit liegt sie klar vor allen anderen Heiztechnologien. Insgesamt erreichen Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien eine Zustimmung von 58 Prozent.
Elektroautos spielen eine zentrale Rolle, um die Emissionen des Verkehrs zu senken und Klimaschutzziele zu erreichen. Doch für ihre Verbreitung braucht es ausreichend Lademöglichkeiten – auch und gerade in Häusern mit mehreren Wohnungen, sogenannten Mehrparteienhäusern. Wie die Wohnungswirtschaft und die Bewohnenden zum Ausbau der Ladeinfrastruktur stehen, hat eine Studie unter Leitung des Fraunhofer ISI im Rahmen des Technologieprogramms »IKT für Elektromobilität« untersucht.
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) Nord weist Eigentümer und Immobilienverwaltungen auf die gesetzlich verankerte Pflicht zum Austausch von Bleileitungen hin. Ab dem 12. Januar 2026 dürfen Trinkwasserleitungen, die Blei enthalten oder mit Blei in Berührung kommen, nicht mehr betrieben werden. Grundlage ist die novellierte Trinkwasserverordnung 2023, die ein endgültiges Verbot solcher Installationen vorsieht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt erstmals über mehrere Verfahren zur neuen Grundsteuer – ein Tag mit Signalwirkung für Millionen Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer. Die Reform, die mehr Gerechtigkeit versprochen hatte, steht erneut auf dem Prüfstand. Für den gemeinnützigen Verband Wohneigentum ist der Verhandlungstag ein Weckruf an die Politik: Die bisherigen Bewertungsmodelle erzeugen neue Ungleichheiten, während die Belastung vieler Haushalte spürbar steigt.
Baugenehmigungen im Neubau von Januar bis September 2025 zum Vorjahreszeitraum:
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zur Veränderung der monatlichen Annuitätenrate (10 Jahre Zinsbindung) beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) zeigt:
Herbstzeit ist Obst- und Laubzeit – und damit auch eine Hochsaison für Nachbarschaftsfragen. Immer wieder sorgt die Frage für Streit, wem die Äpfel vom Nachbarbaum gehören oder wer für das Laub zuständig ist. Die Rechtslage ist eindeutig, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD).
Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie am Chiemsee & suchen einen erfahrenen Immobilienmakler für Chiemsee und Chiemgau?
Nutzen Sie die Vorteile bei der Vermietung Ihrer Immobilie über einen Immobilienmakler am Chiemsee und Chiemgau.
Sie wissen nicht wie viel Ihre Immobilie wert ist? Teilen Sie uns direkt online und unverbindlich Ihre Daten mit.
© 2026 Ihr Chiemseemakler