Ab diesem Jahr beginnt der Austausch von regulären Stromzählern gegen die sogenannten „Smart Meter“. Diese „intelligenten“ Geräte sollen beim Stromsparen helfen – bisher haben Sie aber noch einige Kinderkrankheiten, so eine Studie der Fachhochschule Amsterdam.
Gestaffelte Installation
Verpflichtend ist der Austausch im Jahr 2017 nur für große Energieverbraucher mit mehr als 10.000 Kilowattstunden jährlich und Verbraucher mit Stromerzeugern, die über eine Nennleistung von sieben Kilowattstunden oder mehr aufweisen. Ab Mitte bis Ende 2017 wird mit der Installation der ersten Geräte gerechnet, da die Zertifizierung noch aussteht. Ab 2020 sollen dann Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von 6.000 bis 10.000 kWh zum Einbau verpflichtet werden. Für Haushalte mit geringerem Verbrauch ist der Einbau freiwillig.
Fehlerhafte Zählungen
Im Test der Fachhochschule Amsterdam wurden neun Smart Meter verschiedener Hersteller geprüft. "Einige Smart-Meter haben zwar 30 Prozent unterhalb des tatsächlichen Verbrauchswertes gemessen, andere aber bis zu sechs Mal mehr als den echte Wert", sagt Cees Keyer von der Fachhochschule Amsterdam im SWR. Die Technik hat offenbar noch mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Funktion der Smart Meter
Das Smart Meter misst den Verbrauch alle 15 Minuten – das sind 96 Werte pro Tag. Der Verbraucher soll so erkennen können, wann er einen besonders hohen oder niedrigen Verbrauch hat. Stromanbieter können flexible Tarife anbieten, in denen zu bestimmten Zeiten der Strompreis geringer ist. Jedoch betragen die Einbaukosten unter Umständen mehrere tausend Euro, zuzüglich einer jährlichen Gebühr – die Umrüstung sollte also gut überlegt sein.
Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Neubau einer Immobilie unterstützt werden.
Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Betrugsversuchen, unter dem Namen „NextGenerationEU“, welcher per SMS, E-Mail oder auf gefälschten Internetseiten kommt. Kriminelle machen sich die aktuelle Situation und Entwicklung zunutze und versuchen davon zu profitieren. So erkennen und schützen Sie sich vor dieser Betrugsmasche.
Wuchern die Wurzeln zum Nachbargrundstück herüber, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch was passiert, wenn hierdurch auch noch Schäden entstehen? Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Schäden beseitigt oder darf man sie selbst beseitigen und vom Nachbarn Schadenersatz fordern? Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.
In Deutschland werden pro Jahr in etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – hauptsächlich in Papierform. Das könnte bald ein Ende haben: die Einführung der digitalen Baugenehmigung soll noch in diesem Jahr weiter vorangetrieben werden und somit Zeit und Geld sparen.
Sonnt der Vermieter sich nackt im Hinterhof, haben die Mieter das im Einzelfall zu dulden. Die „Gebrauchstauglichkeit“ der Räume werde dadurch nicht beeinträchtigt, so urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem aktuellen Fall.
Private Haushalte, die nicht mit Gas, sondern mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab Mai Härtefallhilfen beantragen, um die gestiegenen Kosten abzuschwächen. Die ersten Bundesländer nehmen ab dem 2. Mai Anträge entgegen.
Die ersten warmen Tage nutzen viele Mieter und Eigentümer dazu, ihre Gärten und Balkone zu bepflanzen. Bei der Gestaltung gibt es unzählige Möglichkeiten – der Klimawandel und das Insektensterben haben jedoch bei vielen Menschen den Wunsch ausgelöst, etwas für ihre Umwelt zu tun. Doch wie sieht eine insektenfreundliche Umgebung aus? Und funktioniert das auch auf kleinem Raum?
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat den Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes beschlossen. Dieser ermöglicht es den Kommunen, bei verwahrlostem Wohnraum einzuschreiten und legt gewisse Mindeststandards fest. Der Landtag muss dem Entwurf noch zustimmen.
Der Bundesrat macht Druck auf die Regierung: In einem Beschluss vom 31. März sprachen sich die Länder für die bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung aus. Die Regierung befürchtet jedoch eine zu große Belastung für Hauseigentümer und Mieter.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind die Preise für Wohnimmobilien zum ersten Mal seit dem 4. Quartal 2010 rückläufig. Noch stärker als im 4. Quartal 2022 hatten sich die Kaufpreise für Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser zuletzt im 1. Quartal 2007 verringert.
Das „Nebenkostenprivileg“ für Kabelgebühren wurde von der Regierung abgeschafft. Doch was bedeutet das eigentlich? Und welchen Einfluss hat es auf die Kosten für den Kabelanschluss der Verbraucher?
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Jahr 2022 26.300 Wohnungen weniger genehmigt als im Vorjahr. Dies ist der niedrigste Stand seit 2018. Die Zahl neuer Genehmigungen ist weiter höher als Zahl der Fertigstellungen.
Wer eine oder mehrere Immobilien vermietet und im Jahr 2022 unverschuldete Mietausfälle hatte, kann noch bis zum 31. März 2023 einen Grundsteuererlass in Höhe von bis zu 50 Prozent beantragen. Wer den Erlass beantragen kann und worauf geachtet werden muss lesen Sie hier.
Seit dem 1. März gelten die Preisbremsen für Erdgas und Wärme und auch der Strompreis wird gedeckelt. Die Preisbremsen gelten rückwirkend für Januar und Februar und sollen dabei helfen, die Bürger zu entlasten. Ein Überblick.
Die ersten sonnigen Tage machen Lust auf Gartenarbeiten. Der Garten oder Balkon soll für die neue Saison frisch gemacht werden und es gibt viel zu tun. Doch welche Pflanzen können jetzt schön ausgesät werden? Welche Arbeiten sind wann sinnvoll? Ein kleiner Überblick.
Um die fehlenden Gaslieferungen aus Russland abzufedern, wurden im vergangenen Herbst Maßnahmen zum Energiesparen festgelegt. Diese betreffen den privaten und den öffentlichen Raum. Da die russischen Energielieferungen noch nicht vollständig durch andere Lieferquellen und erneuerbare Energien ersetzt werden konnten, wurden diese Maßnahmen verlängert.
Eine gemeinsam genutzte Waschküche ist nicht als Teil der Mietsache anzusehen, wenn sie oder deren Nutzung nicht ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt worden sind. Im vorliegenden Fall legte die Vermieterin die Waschküche still und informierte darüber in einem Schreiben.
Mieter können viele der Nebenkosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Einige Posten auf der jährlichen Nebenkostenabrechnung enthalten solche „haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder Handwerkerleistungen. Doch was kann von der Steuer abgesetzt werden?
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