Die ersten Pflicht-Rauchmelder wurden bereits 2004 installiert – nun häufen sich die Wartungstermine. Vermieter möchten den Zustand der Rauchmelder kontrollieren, Batterien austauschen und natürlich auch wissen, ob ihre Mieter die Rauchmelder ordnungsgemäß an der Decke hängen haben – denn nur so ist die Sicherheit im Haus gewährleistet. Im vorliegenden Fall weigerte sich ein Mieter jedoch, den Techniker hineinzulassen.
Vermieter muss Kontrolle ankündigen
Die Wohnungsgesellschaft zog vor Gericht, als einer der Mieter eine Rauchmelderprüfung durch einen Techniker verweigerte – und bekam Recht. Das Amtsgericht Frankfurt entschied, dass die Duldung einer solchen Kontrolle eine Nebenpflicht des Mietvertrags darstellt. Allerdings muss der Vermieter die Kontrolle mindestens zwei Wochen vorher durch einen Brief oder Aushang im Treppenhaus ankündigen und sie muss zu einer angemessenen Tageszeit stattfinden. Als „angemessen“ befand das Gericht werktags zwischen 8 und 18 Uhr. Sollte der Mieter sich auch dann weigern, den Techniker hereinzulassen, droht ihm ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft. (Amtsgericht Frankfurt am Main – 33 C 1093/17)
Nach einem milden Herbst ziehen nun die ersten Kältewellen mit Schnee und Eis durchs Land. Süddeutschland hat der Winter kalt erwischt: ausgefallene Flüge, Züge und eingeschränkter Nahverkehr waren die Folgen – doch wie sieht es mit der Räum- und Streupflicht im privaten Raum aus?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundeshaushalt hat Folgen für Mieter, Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Die gerade erst beschlossene Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen kommt nun doch nicht: Die Preisbremsen laufen nur noch bis Ende des Jahres. Zudem wurden Förderprogramme der KfW-Bank gestoppt, die den Bereich Wohnen und Bauen betreffen.
Der Landtag in Mainz hat das Landessolargesetz novelliert. Ab Januar 2024 müssen alle öffentlichen Neubauten mit Solarstromanalagen ausgerüstet werden. Dies gilt auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. Für private Eigentümer gilt eine Sonderregelung.
Die ersten Herbststürme ziehen durchs Land: die meisten davon sind harmlos und hinterlassen keine großen Schäden. Doch wie können Mieter und Eigentümer Schäden vorbeugen? Welches Verhalten ist im Schadensfall richtig? Ein kleiner Überblick.
Eine Einigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz soll dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum dort entstehen kann, wo er besonders dringend gebraucht wird. Hierzu haben sich Bund und Länder auf einen Beschleunigungspakt zur Verschlankung von Verfahren und zur Reduzierung von Genehmigungsverfahren geeinigt.
Aufgrund des starken Zinsanstiegs im Jahr 2022 hat sich die Erschwinglichkeit von Wohneigentum deutlich reduziert. Doch ist Wohneigentum damit auch im längerfristigen Vergleich unerschwinglich? Dieser Frage ging das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) nach und kam zu einem überraschenden Ergebnis.
Der Wert einer Immobilie bemisst sich einerseits an ihrer Lage und ihrem Zustand, andererseits an ihrer Ausstattung und dem Typ. Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zeigt, welche Auswirkungen bestimmte Faktoren einer Wohnung auf den Preis haben.
Trotz sinkender Strom- und Gaspreise hat das Kabinett eine Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen. Statt am Ende des Jahres auszulaufen, sollen die Preisbremsen nun bis Ostern 2024 verlängert werden. Zugleich soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Gas und Fernwärme zum Jahresanfang wegfallen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbessert die KfW die Förderbedingungen der Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“. Schon ab dem 16. Oktober werden die Einkommensgrenze und die Kredithöchstbeträge deutlich erhöht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch Mieter von Einzimmerwohnungen das Recht auf Untervermietung haben, sofern sie den Gewahrsam an ihrem Wohnraum nicht vollständig aufgeben.
Mehr als 250.000 Abrechnungen hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online für den neuen Heizspiegel für Deutschland ausgewertet. Fast alle Energieträger verzeichnen einen Rekordanstieg. Die gute Nachricht: die aktuelle Prognose macht etwas Hoffnung.
Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Gasheizung müssen bis zum 30. September eine Heizungsprüfung durchführen lassen. Diese Frist gilt jedoch nur für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen. Alle anderen haben noch ein wenig mehr Zeit.
Bei der Stromerzeugung soll sich der Anteil erneuerbarer Energien weiter erhöhen. Doch dazu müssen Hürden abgebaut und Prozesse vereinfacht werden. Das Kabinett bringt nun Gesetzesänderungen auf den Weg, die den Prozess für alle Bürger vereinfachen sollen.
Bereits am 26. September startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Private Hauseigentümer können dann bis zu 10.200 Euro Zuschuss von der KfW-Bank erhalten.
Nach Modernisierungen wird häufig die Miete erhöht. Nutzen Vermieter hierzu Drittmittel, wie zum Beispiel Förderungen, müssen sie dies bei der anschließenden Mieterhöhung angeben. Tun sie das nicht, ist die Mieterhöhung formell unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).
Die Preise für Immobilien sind aktuell deutlich niedriger als noch vor eineinhalb Jahren. Potenzielle Käufer können jetzt noch sparen bevor die Kaufpreise – wie kurzfristige Trends zeigen – wieder steigen. Das zeigt eine Analyse des Maklerportals immowelt, bei der die aktuellen Immobilienpreise für ausgewählte deutsche Großstädte mit dem jeweiligen Allzeithoch verglichen wurden.
Die Strom- und Gaspreise fallen bereits seit einiger Zeit. Inzwischen geben immer mehr Strom- und Gasanbieter die fallenden Preise an die Kunden weiter. Doch lohnt sich ein Wechsel? Worauf sollten Verbraucher aktuell achten?
Recycelte Baustoffe sollen für Bauherren attraktiver werden: zum 1. August ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten. Diese regelt erstmals deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken.
Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie am Chiemsee & suchen einen erfahrenen Immobilienmakler für Chiemsee und Chiemgau?
Nutzen Sie die Vorteile bei der Vermietung Ihrer Immobilie über einen Immobilienmakler am Chiemsee und Chiemgau.
Sie wissen nicht wie viel Ihre Immobilie wert ist? Teilen Sie uns direkt online und unverbindlich Ihre Daten mit.
© 2023 Ihr Chiemseemakler