Bereits am 26. September startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Private Hauseigentümer können dann bis zu 10.200 Euro Zuschuss von der KfW-Bank erhalten.
Was wird gefördert?
Sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist, können Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern ab dem 26. September bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen. Die Förderung einzelner Komponenten ist jedoch ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen, so die KfW-Bank in einer aktuellen Pressemeldung.
Kritik am Förderprogramm
Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. In den sozialen Medien ärgern sich Nutzer darüber, dass vom Förderprogramm nur Menschen profitieren, die sich ohnehin ein Eigenheim, ein Elektrofahrzeug und eine Photovoltaikanlage leisten können. Diese Kritik weist Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) zurück und verweist auf Eigenheimbesitzer im ländlichen Raum, die auf ihr Auto angewiesen sind.
Mehr als 250.000 Abrechnungen hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online für den neuen Heizspiegel für Deutschland ausgewertet. Fast alle Energieträger verzeichnen einen Rekordanstieg. Die gute Nachricht: die aktuelle Prognose macht etwas Hoffnung.
Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Gasheizung müssen bis zum 30. September eine Heizungsprüfung durchführen lassen. Diese Frist gilt jedoch nur für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen. Alle anderen haben noch ein wenig mehr Zeit.
Bei der Stromerzeugung soll sich der Anteil erneuerbarer Energien weiter erhöhen. Doch dazu müssen Hürden abgebaut und Prozesse vereinfacht werden. Das Kabinett bringt nun Gesetzesänderungen auf den Weg, die den Prozess für alle Bürger vereinfachen sollen.
Nach Modernisierungen wird häufig die Miete erhöht. Nutzen Vermieter hierzu Drittmittel, wie zum Beispiel Förderungen, müssen sie dies bei der anschließenden Mieterhöhung angeben. Tun sie das nicht, ist die Mieterhöhung formell unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).
Die Preise für Immobilien sind aktuell deutlich niedriger als noch vor eineinhalb Jahren. Potenzielle Käufer können jetzt noch sparen bevor die Kaufpreise – wie kurzfristige Trends zeigen – wieder steigen. Das zeigt eine Analyse des Maklerportals immowelt, bei der die aktuellen Immobilienpreise für ausgewählte deutsche Großstädte mit dem jeweiligen Allzeithoch verglichen wurden.
Die Strom- und Gaspreise fallen bereits seit einiger Zeit. Inzwischen geben immer mehr Strom- und Gasanbieter die fallenden Preise an die Kunden weiter. Doch lohnt sich ein Wechsel? Worauf sollten Verbraucher aktuell achten?
Recycelte Baustoffe sollen für Bauherren attraktiver werden: zum 1. August ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten. Diese regelt erstmals deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken.
Zum Jahresende 2022 gab es in Deutschland rund 43,4 Millionen Wohnungen. Das sind 0,7 Prozent oder 282.800 Wohnungen mehr als Ende 2021. Zudem steigt die Wohnfläche pro Kopf stetig. Diese und weitere spannende Fakten veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer aktuellen Pressemeldung.
Entscheiden sich Vermieter dazu, Rauchwarnmelder zu mieten statt sie zu kaufen, können sie die Kosten dafür nicht über die Betriebskosten abrechnen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Anders sieht es jedoch bei regelmäßigen Wartungskosten aus.
Wege verbreitern, Stufen reduzieren, Aufzüge und Treppenlifte oder ein barrierefreies Badezimmer: seit dem 13. Juli können wieder Zuschüsse für barrierefreies Wohnen beantragt werden. 75 Millionen Euro sind diesmal im Topf – im kommenden Jahr ist eine Erhöhung der Mittel geplant.
Wer an seinem Haus oder an seiner Wohnung ein Wespennest entdeckt, ist erstmal verärgert. Viele Freunde machen sich die Wespen im Spätsommer nicht, wenn sie aufdringlich an jedes Eis und jede Bratwurst wollen. Tatsächlich muss ein Nest aber keine Probleme bereiten und eine friedliche Koexistenz ist möglich.
Der Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann hat Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat die für Freitag geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt.
Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden. Vor allem beim Wiederaufbau nach Katastrophen und beim Bau von Unterkünften für Geflüchtete soll es in Zukunft schneller gehen. Der Bundesrat hat den Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) bereits zugestimmt.
Ab diesem Jahr teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten, die für das Beheizen der Wohnung anfallen. Die Energieeffizienz des Gebäudes entscheidet hierbei über die Höhe der Beteiligung des Vermieters. Nun hat die Bundesregierung einen kostenlosen Online-Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem die Kosten kalkuliert werden können.
In immer mehr Neubauten in Deutschland werden erneuerbare Energien zum Heizen genutzt, dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer aktuellen Pressemeldung mit. Drei Viertel der im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude nutzen bereits erneuerbare Energien – 57 Prozent davon nutzen eine Wärmepumpe.
Bereits im März dieses Jahres ging die KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau an den Start. Für besonders klimafreundliche Neubauten gibt es bis zu 150.000 Euro zinsvergünstigten Kredit. Da das Programm so gut angenommen wird und weiterhin hohe Nachfrage besteht, wurden die Mittel nun um 888 Millionen Euro aufgestockt.
Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Neubau einer Immobilie unterstützt werden.
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