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Der HEV-Tipp wird präsentiert von Britta Nakic (Juristin) vom HAUSEIGENTÜMERVEREIN BERLIN e.V.– Ihr bundesweiter Ansprechpartner für Fragen rund um Eigentum und Vermietung.
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Aktuelle Rechtsthemen und Urteile:
Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter
Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 573 c Abs. 1 S. 1 BGB) hat der Mieter stets eine Kündigungsfrist von drei Monaten, egal wie lange er in der Wohnung wohnt. Die Kündigungsfristen des Vermieters richten sich hingegen nach der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573 c Abs. 1 S. 2 BGB). Bis zu fünf Jahre Mietdauer beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters ebenfalls drei Monate, nach fünf Jahren bereits sechs Monate und nach acht Jahren Mietdauer beträgt sie sogar neun Monate.
Der Fall: Mieter kündigt das Mietverhältnis und stellt Nachmieter
Die Mieter kündigten im September 2014 das Mietverhältnis. Der Vermieter bestätigte den Zugang der Kündigung und teilte mit, dass das Mietverhältnis somit fristgerecht Ende Dezember 2014 ende.
Unter Benennung mehrerer geeigneter Nachmieter verlangte der Mieter die vorzeitige Beendigung zu Ende Oktober 2014. Schließlich hätte der Vermieter hiermit bereits einen neuen Vertragspartner und ein Mietausfall würde auch nicht entstehen. Der Vermieter lehnte die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages ab und verlangte die Mietzahlung bis Ende Dezember 2014.
Mieter stellt Mietzahlung ein und erhält Zahlungsklage
Da der Mieter seine Mietzahlung einstellte, erhob der Vermieter Klage – das Landgericht Berlin hatte sich mit dem Fall zu beschäftigen.
Kein Anspruch auf vorzeitige Entlassung
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Vermieter den Mieter nicht innerhalb der regulären Kündigungsfrist i. S. d. § 573 c Abs. 1 BGB eher aus dem Mietverhältnis entlassen muss. Die Kündigungsfrist von drei Monaten habe der Mieter einzuhalten und daher auch bis zum Ende der Mietzeit die Miete zu zahlen (§ 535 Abs. 2 BGB). Eine andere Wertung käme nur dann in Betracht, wenn die Mietzahlungspflicht für die neue und die bisherige Wohnung zusammen derart hoch wäre, dass der Mieter in existenzielle Geldnöte geraten würde. Ein solcher Fall läge hier aber nicht vor.
LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2016; AZ: 39/16
Mieter können viele der Nebenkosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Einige Posten auf der jährlichen Nebenkostenabrechnung enthalten solche „haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder Handwerkerleistungen. Doch was kann von der Steuer abgesetzt werden?
Laut Bundesregierung sollen pro Jahr mindestens 400.000 neue Wohnungen gebaut werden. Doch ist dieses Ziel realistisch? Bundesbauministerin Geywitz geht davon aus, dass das Ziel weder 2022 noch 2023 erreicht wird. Ziel ist es, das Bauziel ab 2024 zu erreichen.
Über 80 Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland gehört Privatpersonen. Diese bieten zudem zwei Drittel aller Mietwohnungen an. Doch gerade kleine, private Vermieter haben häufig nicht genug „auf der hohen Kante“, um energetische Sanierungen umzusetzen. Gleichzeitig empfinden sie energetische Sanierungen als nicht rentabel.
Ende Januar läuft die – bereits verlängerte – Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Mit dem Stand von Anfang Januar wurden erst 57 Prozent aller Erklärungen eingereicht. Wird das Ruder noch rumgerissen? Und was droht säumigen Eigenheimbesitzern?
Das seit November 2020 geltende Gebäudeenergiegesetz regelt unter anderem den verpflichtenden Austausch von alten Heizungskesseln. Seit diesem Jahr gilt eine Novelle und der Austausch muss nach Ablauf von 30 Jahren erfolgen. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder – doch es gibt Ausnahmen und Fördermöglichkeiten.
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr zurück und möchten uns an dieser Stelle für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins Jahr 2023 und wünschen Ihnen, dass sich Ihre Hoffnungen und Erwartungen im neuen Jahr erfüllen.
Das Jahr 2023 beginnt nicht allein mit Knallerei und guten Neujahrsvorsätzen: auch in der Immobilienbranche kommen Änderungen auf Eigentümer, Mieter und Bauherren zu. Lesen Sie hier, was im neuen Jahr wichtig ist.
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
auch dieses Jahr brachte neue Herausforderungen mit sich. Dennoch blicken wir optimistisch in die Zukunft und hoffen auf ruhigere Zeiten. Mit diesem Hoffnungsschimmer möchten wir Ihnen und Ihren Lieben wundervolle Festtage und friedliche Weihnachten wünschen.
Die von den Koalitionsfraktionen ins Auge gefassten Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom können nach dem Willen der Bundestagsmehrheit greifen. Mit ihnen sollen die Folgen der stark gestiegenen Preise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Nun billigte auch der Bundesrat die Gesetze.
Schließen Mieter bei einem Umzug keinen Vertrag mit einem Stromversorger ab, landen sie automatisch in der Grundversorgung. Im aktuellen Fall wurden jedoch bei Abschluss des Vertrags die Zählernummern vertauscht – und der Streit um die Abrechnung begann.
Eine Berliner Wohnimmobiliengesellschaft hatte im Zuge der Betriebskostenabrechnung Kosten für das „Behältermanagement“ in Rechnung gestellt. Mieter waren damit nicht einverstanden und zogen vor Gericht – der Bundesgerichtshof (BHG) gab nun der Vermieterin Recht.
Seit 2005 wird der Heizspiegel von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online herausgegeben – einen so starken Anstieg der Kosten gab es noch nie. co2online weist auf Sparpotenziale hin.
Vermieter und Vermieterinnen müssen sich ab Januar an der CO2-Steuer für Erdgas, Heizöl und Fernwärme beteiligen. Das neue Stufenmodell legt fest, wer wie viel zahlen muss. Die Teilung der Kosten soll Mieter und Mieterinnen entlasten und Vermieter zu energetischen Sanierungen anregen.
In einer Sondersitzung hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden gebilligt. Das Gesetz kann nun in Kraft treten und die Abschlagszahlung für den Monat Dezember kann ausgesetzt werden. Wer jedoch im Dezember die Heizung voll aufdreht, wird trotzdem zahlen müssen.
Angesichts steigender Strom- und Heizkosten möchten viele Menschen weniger heizen und auf den Komfort warmer Zimmer verzichten. Doch das ist nicht immer eine gute Idee: zu kühle Räume begünstigen die Schimmelbildung und verursachen Schäden an der Bausubstanz. Auch Mieter sind in der Pflicht, Schäden zu vermeiden.
Die geplante Gasumlage wurde von der Bundesregierung gekippt, stattdessen wurden weitere Entlastungen der Bürger entschieden. Manch einer hat dem Überblick über die aktuelle Lage verloren. Vieles ist beschlossen, einige Entscheidungen stehen noch aus.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) gab einer Mieterin Recht, die vom Jobcenter die Übernahme der Kosten für die Anschaffung und Installation eines neuen Gasheizofens forderte. Grund für den Rechtsstreit und das Urteil war eine Klausel im Mietvertrag.
Ein Großteil der Hausbesitzer darf aufatmen: Statt Ende Oktober muss die Grundsteuererklärung erst bis spätestens Ende Januar 2023 eingereicht werden. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder geeinigt.
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