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Der HEV-Tipp wird präsentiert von Britta Nakic (Juristin) vom HAUSEIGENTÜMERVEREIN BERLIN e.V.– Ihr bundesweiter Ansprechpartner für Fragen rund um Eigentum und Vermietung.
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Aktuelle Rechtsthemen und Urteile:
Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter
Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 573 c Abs. 1 S. 1 BGB) hat der Mieter stets eine Kündigungsfrist von drei Monaten, egal wie lange er in der Wohnung wohnt. Die Kündigungsfristen des Vermieters richten sich hingegen nach der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573 c Abs. 1 S. 2 BGB). Bis zu fünf Jahre Mietdauer beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters ebenfalls drei Monate, nach fünf Jahren bereits sechs Monate und nach acht Jahren Mietdauer beträgt sie sogar neun Monate.
Der Fall: Mieter kündigt das Mietverhältnis und stellt Nachmieter
Die Mieter kündigten im September 2014 das Mietverhältnis. Der Vermieter bestätigte den Zugang der Kündigung und teilte mit, dass das Mietverhältnis somit fristgerecht Ende Dezember 2014 ende.
Unter Benennung mehrerer geeigneter Nachmieter verlangte der Mieter die vorzeitige Beendigung zu Ende Oktober 2014. Schließlich hätte der Vermieter hiermit bereits einen neuen Vertragspartner und ein Mietausfall würde auch nicht entstehen. Der Vermieter lehnte die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages ab und verlangte die Mietzahlung bis Ende Dezember 2014.
Mieter stellt Mietzahlung ein und erhält Zahlungsklage
Da der Mieter seine Mietzahlung einstellte, erhob der Vermieter Klage – das Landgericht Berlin hatte sich mit dem Fall zu beschäftigen.
Kein Anspruch auf vorzeitige Entlassung
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Vermieter den Mieter nicht innerhalb der regulären Kündigungsfrist i. S. d. § 573 c Abs. 1 BGB eher aus dem Mietverhältnis entlassen muss. Die Kündigungsfrist von drei Monaten habe der Mieter einzuhalten und daher auch bis zum Ende der Mietzeit die Miete zu zahlen (§ 535 Abs. 2 BGB). Eine andere Wertung käme nur dann in Betracht, wenn die Mietzahlungspflicht für die neue und die bisherige Wohnung zusammen derart hoch wäre, dass der Mieter in existenzielle Geldnöte geraten würde. Ein solcher Fall läge hier aber nicht vor.
LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2016; AZ: 39/16
Im Rahmen des Solarpaket 1 hat die Bundesregierung den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert und damit wichtige Weichen gestellt. 59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden ist das Thema Mieterstrom im Rahmen der sogenannten gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bekannt und stößt auf Interesse. Das ergab eine Umfrage des Energiedienstleisters Techem.
Das Immobilienportal immowelt hat die Wochentage und Uhrzeiten analysiert, zu denen Inserate von Mietwohnungen online gestellt werden. Die Analyse zeigt, dass Wohnungssuchende an bestimmten Wochentagen und zu bestimmten Uhrzeiten größere Chancen auf ihre Traumwohnung haben.
Wer in seinem Eigenheim eine Einliegerwohnung schaffen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Auch bei der Vermietung gibt es einiges zu beachten.
Eine aktuelle Auswertung zeigt: Der Warmwasserverbrauch ging im Jahr 2023 auf das Niveau von 2019 zurück, nachdem er während der Corona-Pandemie um 19 Prozent angestiegen war. Das meldet die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online.
Alle zehn Jahre wird in Deutschland der Zensus (früher Volkszählung) erhoben. Der letzte Zensus nach 2011 war aufgrund der Corona-Pandemie von 2021 ins Jahr 2022 verschoben worden. Am 25. Juni 2024 wurden nun die ersten Ergebnisse vorgestellt.
Mit leichter Verspätung steigen die Temperaturen und der Sommer ist in Sicht. Auch Häuser und Wohnungen werden nun immer wärmer – vor allem Dachgeschossbewohner leiden unter den hohen Temperaturen im Sommer. Im besten Fall lässt man die Wärme erst gar nicht in die Wohnung. Doch das ist nicht immer eine Lösung. Welcher Sonnenschutz hilft am besten?
Bislang stellte in der Regel der Vermieter den Kabelanschluss bereit. Die Kosten für den Anschluss wurden dann über die Betriebskosten umgelegt. Das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt ab dem 1. Juli 2024 weg. Die Umlage über die Nebenkosten ist dann nicht mehr erlaubt.
Der Anteil von Wärmepumpen als primäre Heizung hat sich binnen zehn Jahren verdoppelt. Das meldet das Statistische Bundesamt. Gasheizungen landen auf Platz 2, Ölheizungen spielen kaum noch eine Rolle. Erneuerbare Energien spielen eine immer größere Rolle beim Neubau.
Bereits am 28. Mai begann eine neue Förderrunde für den Austausch alter Öl- und Gaskessel gegen klimafreundliche Alternativen. Weitere Gruppen sind nun antragsberechtigt. Nun können auch selbstnutzende Eigentümer in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften ihren Antrag stellen.
Die Heizkostenabrechnung 2023, die Mieter im Jahr 2024 zugeht, wird für viele zu einer unangenehmen Überraschung: Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Kosten je Kilowattstunde bei Fernwärme um rund 7, bei Heizöl um etwa 34 und bei Erdgas um 44 Prozent.
Eine Analyse des Immobilien-Onlinemarktplatzes immowelt zur Wohnkostenbelastung von Singles bei Neuvermietung in den 106 kreisfreien Städten zeigt, dass Einpersonenhaushalte in 45 von 106 Städten mehr als 30 Prozent des mittleren Nettoeinkommens für die Warmmiete ausgeben müssen. In München ist die Belastung mit 40 Prozent am höchsten.
Fast die Hälfte aller Eigentümer möchte für den Verkauf ihrer Immobilie einen Makler beauftragen. Neben der Entscheidung, ob mit oder ohne Makler, sind beim Verkauf einer Immobilie zwei Faktoren ausschlaggebend: die Geschwindigkeit und ein möglichst hoher Verkaufspreis. Das zeigt eine Umfrage des Online-Marktplatzes ImmoScout24 unter Eigentümern.
Der Bundestag hat am 26.4.2024 das sogenannte Solarpaket I verabschiedet. Das Solarpaket I soll es Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer machen, Photovoltaik (PV-Photovoltaik)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen.
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hat eine Kurzumfrage durchgeführt, um Erkenntnisse über mögliche Mehrkosten bei der Durchführung hybrider Wohnungseigentümerversammlungen gegenüber Präsenzversammlungen zu gewinnen. Hintergrund ist ein geplanter Gesetzentwurf, nach dem reine Online-Eigentümerversammlungen einfacher beschlossen werden können.
Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.
Die Koalitionsparteien haben bei der Mietpreisbremse eine Einigung erzielt. Justizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte einen Gesetzesentwurf an, in dem die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert wird. Die Im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse wäre sonst Ende nächsten Jahres ausgelaufen.
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt für die 15 größten deutschen Städte zeigt, welche Auswirkungen der Rückgang der Bauzinsen auf die Annuitätenrate beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) hat. Die gesunkenen Immobilienpreise und der Zinsrückgang zeigen: Für Suchende könnte jetzt der richtige Kaufzeitpunkt sein.
Zwischen Oktober 2022 und April 2024 gilt ein befristeter Umsatzsteuersatz (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) auf Gas und Wärme von 7 Prozent. Dieser läuft zum 1. April aus. Dann gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Worauf sollten Verbraucher achten? Wie hoch ist die Mehrbelastung?
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