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Der HEV-Tipp wird präsentiert von Britta Nakic (Juristin) vom HAUSEIGENTÜMERVEREIN BERLIN e.V.– Ihr bundesweiter Ansprechpartner für Fragen rund um Eigentum und Vermietung.
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Aktuelle Rechtsthemen und Urteile:
Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter
Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 573 c Abs. 1 S. 1 BGB) hat der Mieter stets eine Kündigungsfrist von drei Monaten, egal wie lange er in der Wohnung wohnt. Die Kündigungsfristen des Vermieters richten sich hingegen nach der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573 c Abs. 1 S. 2 BGB). Bis zu fünf Jahre Mietdauer beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters ebenfalls drei Monate, nach fünf Jahren bereits sechs Monate und nach acht Jahren Mietdauer beträgt sie sogar neun Monate.
Der Fall: Mieter kündigt das Mietverhältnis und stellt Nachmieter
Die Mieter kündigten im September 2014 das Mietverhältnis. Der Vermieter bestätigte den Zugang der Kündigung und teilte mit, dass das Mietverhältnis somit fristgerecht Ende Dezember 2014 ende.
Unter Benennung mehrerer geeigneter Nachmieter verlangte der Mieter die vorzeitige Beendigung zu Ende Oktober 2014. Schließlich hätte der Vermieter hiermit bereits einen neuen Vertragspartner und ein Mietausfall würde auch nicht entstehen. Der Vermieter lehnte die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages ab und verlangte die Mietzahlung bis Ende Dezember 2014.
Mieter stellt Mietzahlung ein und erhält Zahlungsklage
Da der Mieter seine Mietzahlung einstellte, erhob der Vermieter Klage – das Landgericht Berlin hatte sich mit dem Fall zu beschäftigen.
Kein Anspruch auf vorzeitige Entlassung
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Vermieter den Mieter nicht innerhalb der regulären Kündigungsfrist i. S. d. § 573 c Abs. 1 BGB eher aus dem Mietverhältnis entlassen muss. Die Kündigungsfrist von drei Monaten habe der Mieter einzuhalten und daher auch bis zum Ende der Mietzeit die Miete zu zahlen (§ 535 Abs. 2 BGB). Eine andere Wertung käme nur dann in Betracht, wenn die Mietzahlungspflicht für die neue und die bisherige Wohnung zusammen derart hoch wäre, dass der Mieter in existenzielle Geldnöte geraten würde. Ein solcher Fall läge hier aber nicht vor.
LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2016; AZ: 39/16
Trotz hoher Baukosten und langer Wartezeiten auf Handwerker haben viele Immobilieneigentümer in jüngster Zeit Sanierungsarbeiten durchführen lassen. Das zeigt eine aktuelle und für Deutschland repräsentative Umfrage des Immobilienportals immowelt. Ein Viertel der Befragten (25,1 Prozent) hat demnach innerhalb der letzten 12 Monate energetische Sanierungsarbeiten am Hauptwohnsitz durchführen lassen. Bei von privaten Eigentümern vermieteten Immobilien steigt die Quote auf knapp 29,7 Prozent.
Das neue KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) ist am Dienstag, den 3. September gestartet. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben und sich verpflichten, diese energetisch zu sanieren. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Für die Zinsverbilligungen der KfW stehen für 2024 insgesamt 350 Millionen Euro bereit.
Mit dem neuen „PhotovoltaikCheck“ bietet die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online ein einfach zu bedienendes Online-Tool, das Verbrauchern die Wirtschaftlichkeit ihrer geplanten Solaranlage berechnet. Der interaktive Ratgeber analysiert individuelle Verbrauchsdaten und Standortfaktoren, um die optimale Lösung vorzuschlagen.
Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 um etwa 15 Prozent erhöht. Durch die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung soll die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleiben. Ziel ist, dass Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.
Sollen die Fotos einer bewohnten Immobilie im Makler-Exposé oder in Online-Portalen gezeigt werden, benötigt der Immobilienmakler hierfür die Zustimmung der Bewohner des Hauses. Schon für die Fertigung der Fotos braucht es die Zustimmung. Denn: Fotos von bewohnten Räumen sind personenbezogene Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die Energieberatungsprogramme werden derzeit stark nachgefragt. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Fördersumme seit dem 07. August deutlich reduziert. Das meldet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Begriff „Familie“ im Rahmen der Eigenbedarfskündigung auseinandergesetzt. Der BGH stellte klar, dass nur sehr enge Familienmitglieder wie Kinder, Eltern oder Geschwister unter den Begriff „Familienangehörige“ fallen.
Im Rahmen des Solarpaket 1 hat die Bundesregierung den Bau und Betrieb von Solaranlagen deutlich entbürokratisiert und damit wichtige Weichen gestellt. 59 Prozent der Geschäftskunden und 45 Prozent der privaten Vermietenden ist das Thema Mieterstrom im Rahmen der sogenannten gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bekannt und stößt auf Interesse. Das ergab eine Umfrage des Energiedienstleisters Techem.
Das Immobilienportal immowelt hat die Wochentage und Uhrzeiten analysiert, zu denen Inserate von Mietwohnungen online gestellt werden. Die Analyse zeigt, dass Wohnungssuchende an bestimmten Wochentagen und zu bestimmten Uhrzeiten größere Chancen auf ihre Traumwohnung haben.
Wer in seinem Eigenheim eine Einliegerwohnung schaffen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Auch bei der Vermietung gibt es einiges zu beachten.
Eine aktuelle Auswertung zeigt: Der Warmwasserverbrauch ging im Jahr 2023 auf das Niveau von 2019 zurück, nachdem er während der Corona-Pandemie um 19 Prozent angestiegen war. Das meldet die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online.
Alle zehn Jahre wird in Deutschland der Zensus (früher Volkszählung) erhoben. Der letzte Zensus nach 2011 war aufgrund der Corona-Pandemie von 2021 ins Jahr 2022 verschoben worden. Am 25. Juni 2024 wurden nun die ersten Ergebnisse vorgestellt.
Mit leichter Verspätung steigen die Temperaturen und der Sommer ist in Sicht. Auch Häuser und Wohnungen werden nun immer wärmer – vor allem Dachgeschossbewohner leiden unter den hohen Temperaturen im Sommer. Im besten Fall lässt man die Wärme erst gar nicht in die Wohnung. Doch das ist nicht immer eine Lösung. Welcher Sonnenschutz hilft am besten?
Bislang stellte in der Regel der Vermieter den Kabelanschluss bereit. Die Kosten für den Anschluss wurden dann über die Betriebskosten umgelegt. Das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt ab dem 1. Juli 2024 weg. Die Umlage über die Nebenkosten ist dann nicht mehr erlaubt.
Der Anteil von Wärmepumpen als primäre Heizung hat sich binnen zehn Jahren verdoppelt. Das meldet das Statistische Bundesamt. Gasheizungen landen auf Platz 2, Ölheizungen spielen kaum noch eine Rolle. Erneuerbare Energien spielen eine immer größere Rolle beim Neubau.
Bereits am 28. Mai begann eine neue Förderrunde für den Austausch alter Öl- und Gaskessel gegen klimafreundliche Alternativen. Weitere Gruppen sind nun antragsberechtigt. Nun können auch selbstnutzende Eigentümer in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften ihren Antrag stellen.
Die Heizkostenabrechnung 2023, die Mieter im Jahr 2024 zugeht, wird für viele zu einer unangenehmen Überraschung: Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Kosten je Kilowattstunde bei Fernwärme um rund 7, bei Heizöl um etwa 34 und bei Erdgas um 44 Prozent.
Eine Analyse des Immobilien-Onlinemarktplatzes immowelt zur Wohnkostenbelastung von Singles bei Neuvermietung in den 106 kreisfreien Städten zeigt, dass Einpersonenhaushalte in 45 von 106 Städten mehr als 30 Prozent des mittleren Nettoeinkommens für die Warmmiete ausgeben müssen. In München ist die Belastung mit 40 Prozent am höchsten.
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