29.05.2025
Jahresabrechnungen von WEGs: Darauf sollten Sie bei der Prüfung achten

Spätestens bis zum 30. Juni sollten Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung von ihrer Verwaltung erhalten. Dabei gilt: Die Prüfung sollte nicht allein dem Verwaltungsbeirat überlassen bleiben. Jeder Eigentümer ist gut beraten, zumindest die eigene Einzelabrechnung sorgfältig zu kontrollieren. Wohnen im Eigentum (WiE) hat zusammengestellt, worauf bei der Prüfung besonders zu achten ist – und erklärt, wie vorzugehen ist, wenn Unstimmigkeiten oder Fehler auftreten.

Verwaltungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Wohnungseigentümern jährlich eine Jahresabrechnung, einen Wirtschaftsplan und einen Vermögensbericht über die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums vorzulegen. Mit der Jahresabrechnung sollen alle Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft Auskunft über die Verwendung der eingenommenen Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erhalten.

Wenn in der Gemeinschaftsordnung oder dem Verwaltervertrag einer WEG nichts anderes festgelegt ist, muss die Verwaltung die Jahresabrechnung in der Regel bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres vorlegen, so die einschlägige Rechtsprechung.

Bevor die Jahresabrechnung aber in der Eigentümerversammlung zum Diskussionsgegenstand wird, sollte zunächst der Verwaltungsbeirat der WEG die Jahresabrechnung und den Vermögensbericht prüfen – diese Pflicht ist im Wohnungseigentumsgesetz vorgeschrieben. „Aber auch die einzelnen Wohnungseigentümer selbst sollten aktiv werden und ihre Einzelabrechnung überprüfen“, empfiehlt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE).

Prüfung der Jahresabrechnung durch den Beirat: Belege, Rechnungen, Kontoauszüge, Rücklagen

Der Verwaltungsbeirat sollte einen Prüfbericht in Textform erstellen und diesen den Wohnungseigentümern möglichst vor der Eigentümerversammlung zukommen lassen. In dem Bericht sollten nicht nur die Ergebnisse der Prüfung enthalten sein, sondern auch eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen der Wohnungseigentümergemeinschaft und zur Beschlussfassung.

Folgende Punkte sind bei der Prüfung durch den Verwaltungsbeirat besonders wichtig:

  1. Belege: Eine kaufmännische Grundregel ist, dass für jede Zahlung ein Beleg vorhanden sein muss.
  2. Originale: Rechnungen, Bankkontenauszüge und weitere Unterlagen sollten immer als Original vorhanden sein – und auch als solche bei der Prüfung dem Verwaltungsbeirat vorgelegt werden.
  3. Bankkontostände: Ein schneller Test ist, ob die in der Gesamtabrechnung aufgeführten Einnahmen und Ausgaben tatsächlich mit dem realen Kontostand zum Jahresende übereinstimmen, ist leicht durchzuführen. Dazu werden von der Summe der Anfangsbestände der Bankkonten am 1.1. alle Einnahmen hinzugerechnet und alle Ausgaben abgezogen. Stimmt das Ergebnis mit der Summe der Bankkontostände am Ende des Jahres überein, dann stimmt die Rechnung. Geht die Rechnung nicht auf, dann muss die Verwaltung erklären, woran das liegt.
  4. Rücklagen: Der Verwaltungsbeirat sollte unbedingt prüfen, wie hoch die Rücklagen, insbesondere die Erhaltungsrücklage für Modernisierungen und Sanierungen, der WEG sind und wie diese angelegt ist. Diese Information muss im Vermögensbericht, der gesetzlich vorgeschrieben ist, enthalten sein. Auch die Entwicklung der Erhaltungsrücklage sollte darin dargestellt sein.
  5. Hausgeldrückstände: Ein besonderes Augenmerk sollte der Beirat darauf legen, ob Hausgeldrückstände – falls vorhanden – im Vermögensbericht aufgeführt sind, inklusive Verzugszinsen.

Wohnungseigentümer: Vor allem Kostenverteilungsschlüssel und Heizkosten prüfen

In den Einzelabrechnungen werden die zu verteilenden Kosten und Erträge des Wirtschaftsjahres den einzelnen Wohnungen zugeordnet. Ihre Einzelabrechnung müssen die einzelnen Eigentümer selbst überprüfen, zum Beispiel ob die richtigen Kostenverteilungsschlüssel angewendet wurden und ob die Vorgaben zur Abrechnung der Heizkosten korrekt umgesetzt wurden.

Dennoch ist es empfehlenswert, dass die Eigentümer auch die Gesamtabrechnung unter die Lupe nehmen, denn Fehler in der Gesamtabrechnung wirken sich in der Regel auch auf die Einzelabrechnungen aus.

Fehler möglichst noch vor der Eigentümerversammlung korrigieren lassen

Wenn Eigentümer Fehler in der Jahresabrechnung feststellen, sollten sie versuchen, diese noch vor der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung korrigieren zu lassen, um so eine Anfechtung des Beschlusses vor Gericht zu vermeiden.

Hierfür ist es sinnvoll, Fehler erst einmal mit dem Verwaltungsbeirat abzuklären und diese dann möglichst frühzeitig vor der Eigentümerversammlung der Verwaltung mitzuteilen und eine Korrektur zu verlangen. Dann besteht die Chance, dass die Verwaltung noch vor dem Versammlungstermin korrigierte Abrechnungen erstellen und verteilen kann und dass dann über diese beschlossen wird.

Beschluss in der Eigentümerversammlung über die Abrechnungsspitze

Die Wohnungseigentümer beschließen seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 nicht mehr über die Jahresabrechnung als Ganzes, sondern nur noch über die Abrechnungsspitze der Wohnungseigentümergemeinschaft, also über die Summe der Abrechnungsspitzen der einzelnen Wohnungen. Dabei handelt es sich jeweils um die Differenz zwischen den Hausgeld-Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan und den tatsächlich in der Wirtschaftsperiode entstandenen Kosten – im Ergebnis entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung.

Anfechtung des Beschlusses

Angefochten werden kann seit der WEG-Reform nur noch der Beschluss über die Abrechnungsspitze, nicht mehr die Jahresabrechnung als Ganzes. Der BGH hat kürzlich klargestellt, dass auch Teile der Jahresabrechnung angefochten werden können (Urteil vom 11.4.2025, Az, V ZR 96/24).

Weitere Nachrichten

26.02.2026 Bis zu 90.000 Euro Vorteil: Wärmepumpen schlagen Gas und Öl

Die energetische Modernisierung von Einfamilienhäusern gilt vielen Eigentümern als teuer und wirtschaftlich riskant. Eine neue Modellrechnung von co2online zeigt jedoch: Wird die Entscheidung nicht allein an den Investitionskosten, sondern an den Gesamtkosten über 20 Jahre gemessen, können Komplettsanierungen mit klimafreundlichen Heizsystemen – insbesondere Wärmepumpen – im Durchschnitt deutlich günstiger abschneiden als Gas- und Ölheizungen. Hierrüber informiert die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online.

Artikel lesen

19.02.2026 Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich: Welche Fristen gelten in 2026?

Eine optimal eingestellte Heizungsanlage spart Kosten und senkt den CO2-Ausstoß. Daher sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Heizung nach einer bestimmten Betriebsdauer von Fachleuten überprüfen lassen.

Artikel lesen

12.02.2026 Heizkostenprognose 2025: Trotz sinkender Energiepreise sind steigende Kosten zu erwarten

Für die Heizkostenabrechnung 2025 müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher trotz sinkender Energiepreise auf höhere Kosten einstellen. Grund dafür sind die kälteren Außentemperaturen in der Heizperiode: Im Schnitt war es 2025 kälter als 2024, was zu einer Steigerung des Heizenergieverbrauchs führt. Laut einer aktuellen Prognose des Energiedienstleisters Techem steigen die Gesamtkosten für Heizen im Mittel damit um +8,6 Prozent. Besonders betroffen sind Haushalte mit Fernwärme (+13,2 %) und Gas (+9,7 %).

Artikel lesen

05.02.2026 Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).

Artikel lesen

29.01.2026 BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.

Artikel lesen

22.01.2026 Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt

Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin.

Artikel lesen

15.01.2026 Aktuelle Analyse: Wärmewende ist ökonomische Realität – Markt treibt Heizungstausch

Trotz der hitzigen politischen Debatte um das Heizen schreitet die Wärmewende in Deutschland weiter voran. Das zeigt eine aktuelle Bestandsaufnahme der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Demnach wird die Wärmewende zunehmend von Marktentscheidungen, Investitionen und betrieblicher Praxis vorangetrieben – und ist damit weniger abhängig von politischen Stimmungen als vielfach angenommen.

Artikel lesen

08.01.2026 Von Fernwärmeausbau bis E-Mobilität: Welche Vorhaben die Politik in 2026 angehen sollte

Was hat sich seit der Wahl des neuen Bundestags im Februar 2025 für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer geändert? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hatte die Parteien damals mit Wahlprüfsteinen auf wichtige Vorhaben aufmerksam gemacht. Viele der geplanten Maßnahmen, die die Situation für Wohnungseigentümer verbessern könnten, sind jedoch bislang nur zögerlich umgesetzt worden. Wohnen im Eigentum zeigt auf, welche Themen im neuen Jahr noch besonders im Fokus stehen sollten.

Artikel lesen

01.01.2026 Was 2026 für Immobilieneigentümer und Vermieter wichtig ist

2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) verschafft einen Überblick.

Artikel lesen

31.12.2025 Frohes neues Jahr

Zu Neujahr

Artikel lesen

25.12.2025 Jahresende: Verjährung von Ansprüchen kann für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden

Wohnungseigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Am 31. Dezember 2025 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2022 fällig geworden sind; das betrifft auch Hausgeldrückstände.

Artikel lesen

24.12.2025 Fröhliche Weihnachten

Christbaum

Wie schön geschmückt der festliche Raum!
Die Lichter funkeln am Weihnachtsbaum!
O fröhliche Zeit! O seliger Traum!

Artikel lesen

18.12.2025 Wärmepumpe ist erste Wahl – Mehrheit der Deutschen will erneuerbar heizen

Eine aktuelle repräsentative Umfrage im Auftrag der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zeigt: Jeder dritte Deutsche würde sich heute für eine Wärmepumpe entscheiden. Damit liegt sie klar vor allen anderen Heiztechnologien. Insgesamt erreichen Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien eine Zustimmung von 58 Prozent.

Artikel lesen

11.12.2025 Studie: Elektromobilität und das Potenzial von Mehrfamilienhäusern

Elektroautos spielen eine zentrale Rolle, um die Emissionen des Verkehrs zu senken und Klimaschutzziele zu erreichen. Doch für ihre Verbreitung braucht es ausreichend Lademöglichkeiten – auch und gerade in Häusern mit mehreren Wohnungen, sogenannten Mehrparteienhäusern. Wie die Wohnungswirtschaft und die Bewohnenden zum Ausbau der Ladeinfrastruktur stehen, hat eine Studie unter Leitung des Fraunhofer ISI im Rahmen des Technologieprogramms »IKT für Elektromobilität« untersucht.

Artikel lesen

04.12.2025 Austauschpflicht für Bleileitungen – Eigentümer sollten jetzt handeln

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) Nord weist Eigentümer und Immobilienverwaltungen auf die gesetzlich verankerte Pflicht zum Austausch von Bleileitungen hin. Ab dem 12. Januar 2026 dürfen Trinkwasserleitungen, die Blei enthalten oder mit Blei in Berührung kommen, nicht mehr betrieben werden. Grundlage ist die novellierte Trinkwasserverordnung 2023, die ein endgültiges Verbot solcher Installationen vorsieht.

Artikel lesen

27.11.2025 BFH verhandelt über Grundsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt erstmals über mehrere Verfahren zur neuen Grundsteuer – ein Tag mit Signalwirkung für Millionen Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer. Die Reform, die mehr Gerechtigkeit versprochen hatte, steht erneut auf dem Prüfstand. Für den gemeinnützigen Verband Wohneigentum ist der Verhandlungstag ein Weckruf an die Politik: Die bisherigen Bewertungsmodelle erzeugen neue Ungleichheiten, während die Belastung vieler Haushalte spürbar steigt.

Artikel lesen

20.11.2025 Baugenehmigungen im September 2025: +59,8 % zum Vorjahresmonat

Baugenehmigungen im Neubau von Januar bis September 2025 zum Vorjahreszeitraum:

Artikel lesen

13.11.2025 Trotz gleichem Zinsniveau: Monatliche Belastung für Immobilienkäufer niedriger als vor 3 Jahren

Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zur Veränderung der monatlichen Annuitätenrate (10 Jahre Zinsbindung) beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) zeigt:

Artikel lesen

Immobilie verkaufen?

Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie am Chiemsee & suchen einen erfahrenen Immobilienmakler für Chiemsee und Chiemgau?

Immobilie vermieten?

Nutzen Sie die Vorteile bei der Vermietung Ihrer Immobilie über einen Immobilienmakler am Chiemsee und Chiemgau.

Immobilie bewerten?

Sie wissen nicht wie viel Ihre Immobilie wert ist? Teilen Sie uns direkt online und unverbindlich Ihre Daten mit.

© 2026 Ihr Chiemseemakler