Vermieter können eine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel benachbarter Gemeinen begründen. Jedoch müssen diese dann auch miteinander vergleichbar sein. In einem aktuellen BGH-Urteil wurde das Mieterhöhungsverlangen einer Vermieterin abgewiesen.
Der Fall: Großstadt gegen Kleinstadt
Eine Vermieterin eines Anwesens in der Gemeinde Stein bat ihre Mieterin, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Als Begründung zog sie den Mietspiegel der Gemeinde Fürth heran, die nur wenige Kilometer nördlich von Stein liegt. Beide Gemeinden grenzen an Nürnberg. Die Mieterin stimmt der Mieterhöhung nicht zu und begründet dies mit den Unterschieden zwischen den beiden Städten: In Stein leben 15.000 Menschen, in Fürth sind es rund 125.000. Die Bevölkerungsdichte liegt in Stein bei 768 Einwohnern pro Quadratkilometer, in Fürth liegt sie bei 1960 Einwohnern pro Quadratkilometer. Zudem gibt es in Fürth – im Gegensatz zu Stein – relevante Einrichtungen, wie Kino, Theater, ein Krankenhaus sowie eine U-Bahn und S-Bahn.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die beiden Gemeinden nicht miteinander vergleichbar sind. Ausschlaggebend sind hierfür die unterschiedlichen Einwohnerzahlen, die Bevölkerungsdichte, die Infrastruktur sowie das kulturelle Angebot. Die Klage zur Zustimmung zur Mieterhöhung hat demnach keinen Erfolg. [VIII ZR 255/18]
Nach einem milden Herbst ziehen nun die ersten Kältewellen mit Schnee und Eis durchs Land. Süddeutschland hat der Winter kalt erwischt: ausgefallene Flüge, Züge und eingeschränkter Nahverkehr waren die Folgen – doch wie sieht es mit der Räum- und Streupflicht im privaten Raum aus?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundeshaushalt hat Folgen für Mieter, Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Die gerade erst beschlossene Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen kommt nun doch nicht: Die Preisbremsen laufen nur noch bis Ende des Jahres. Zudem wurden Förderprogramme der KfW-Bank gestoppt, die den Bereich Wohnen und Bauen betreffen.
Der Landtag in Mainz hat das Landessolargesetz novelliert. Ab Januar 2024 müssen alle öffentlichen Neubauten mit Solarstromanalagen ausgerüstet werden. Dies gilt auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. Für private Eigentümer gilt eine Sonderregelung.
Die ersten Herbststürme ziehen durchs Land: die meisten davon sind harmlos und hinterlassen keine großen Schäden. Doch wie können Mieter und Eigentümer Schäden vorbeugen? Welches Verhalten ist im Schadensfall richtig? Ein kleiner Überblick.
Eine Einigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz soll dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum dort entstehen kann, wo er besonders dringend gebraucht wird. Hierzu haben sich Bund und Länder auf einen Beschleunigungspakt zur Verschlankung von Verfahren und zur Reduzierung von Genehmigungsverfahren geeinigt.
Aufgrund des starken Zinsanstiegs im Jahr 2022 hat sich die Erschwinglichkeit von Wohneigentum deutlich reduziert. Doch ist Wohneigentum damit auch im längerfristigen Vergleich unerschwinglich? Dieser Frage ging das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) nach und kam zu einem überraschenden Ergebnis.
Der Wert einer Immobilie bemisst sich einerseits an ihrer Lage und ihrem Zustand, andererseits an ihrer Ausstattung und dem Typ. Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zeigt, welche Auswirkungen bestimmte Faktoren einer Wohnung auf den Preis haben.
Trotz sinkender Strom- und Gaspreise hat das Kabinett eine Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen. Statt am Ende des Jahres auszulaufen, sollen die Preisbremsen nun bis Ostern 2024 verlängert werden. Zugleich soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Gas und Fernwärme zum Jahresanfang wegfallen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbessert die KfW die Förderbedingungen der Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“. Schon ab dem 16. Oktober werden die Einkommensgrenze und die Kredithöchstbeträge deutlich erhöht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch Mieter von Einzimmerwohnungen das Recht auf Untervermietung haben, sofern sie den Gewahrsam an ihrem Wohnraum nicht vollständig aufgeben.
Mehr als 250.000 Abrechnungen hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online für den neuen Heizspiegel für Deutschland ausgewertet. Fast alle Energieträger verzeichnen einen Rekordanstieg. Die gute Nachricht: die aktuelle Prognose macht etwas Hoffnung.
Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Gasheizung müssen bis zum 30. September eine Heizungsprüfung durchführen lassen. Diese Frist gilt jedoch nur für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen. Alle anderen haben noch ein wenig mehr Zeit.
Bei der Stromerzeugung soll sich der Anteil erneuerbarer Energien weiter erhöhen. Doch dazu müssen Hürden abgebaut und Prozesse vereinfacht werden. Das Kabinett bringt nun Gesetzesänderungen auf den Weg, die den Prozess für alle Bürger vereinfachen sollen.
Bereits am 26. September startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Private Hauseigentümer können dann bis zu 10.200 Euro Zuschuss von der KfW-Bank erhalten.
Nach Modernisierungen wird häufig die Miete erhöht. Nutzen Vermieter hierzu Drittmittel, wie zum Beispiel Förderungen, müssen sie dies bei der anschließenden Mieterhöhung angeben. Tun sie das nicht, ist die Mieterhöhung formell unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).
Die Preise für Immobilien sind aktuell deutlich niedriger als noch vor eineinhalb Jahren. Potenzielle Käufer können jetzt noch sparen bevor die Kaufpreise – wie kurzfristige Trends zeigen – wieder steigen. Das zeigt eine Analyse des Maklerportals immowelt, bei der die aktuellen Immobilienpreise für ausgewählte deutsche Großstädte mit dem jeweiligen Allzeithoch verglichen wurden.
Die Strom- und Gaspreise fallen bereits seit einiger Zeit. Inzwischen geben immer mehr Strom- und Gasanbieter die fallenden Preise an die Kunden weiter. Doch lohnt sich ein Wechsel? Worauf sollten Verbraucher aktuell achten?
Recycelte Baustoffe sollen für Bauherren attraktiver werden: zum 1. August ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten. Diese regelt erstmals deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken.
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