12.01.2023
Grundsteuererklärung: rund die Hälfte fehlt

Ende Januar läuft die – bereits verlängerte – Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Mit dem Stand von Anfang Januar wurden erst 57 Prozent aller Erklärungen eingereicht. Wird das Ruder noch rumgerissen? Und was droht säumigen Eigenheimbesitzern?

Geringste Quote in Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem Stand vom 4. Januar lagen in Mecklenburg-Vorpommern mit gerade mal rund 40 Prozent die wenigsten Grundsteuererklärungen vor. Doch auch in anderen Bundesländern sah es bis dahin nicht besser aus: es folgen Baden-Württemberg und das Saarland (beide 45 Prozent), Berlin (45,6 Prozent), Nordrhein-Westfalen (46 Prozent), Brandenburg (47,5 Prozent) sowie Sachsen (49 Prozent).

Ganz knapp über der 50-Prozent-Marke lagen Bayern (50,5 Prozent), Hessen (52,9 Prozent), Thüringen (53,4 Prozent), Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein (jeweils 54 Prozent), Hamburg (55,5 Prozent), Sachsen-Anhalt (56,3 Prozent) und der Spitzenreiter Bremen mit knapp 57 Prozent.

Weitere Verlängerung nahezu ausgeschlossen

Mehrere Finanzministerien schlossen eine weitere Fristverlängerung kategorisch aus. Die Frist galt zunächst bis zum 31. Oktober 2022 und wurde bereits um drei Monate verlängert. Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ rät dazu, „die Sache nicht bis kurz vor Fristende aufzuschieben, um mögliche Server-Überlastungen zu umgehen“. Bei Nichtabgabe droht Eigentümern ein Säumniszuschlag. Dieser Verspätungszuschlag beträgt je angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 25 Euro. Bei zwei Monaten Verspätung wären das also mindestens 50 Euro. Unterlassen es Angeschriebene, den Verspätungszuschlag zu überweisen, können Finanzämter Bußgelder verhängen. Solche Zwangsgelder können bis zu 25.000 Euro erreichen.

 

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17.04.2025 Immobilienmarkt: Preisfaktor Energieeffizienzklasse

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06.03.2025 Techem-Umfrage: Vermietende zufrieden mit Smart Metering

Die Mehrheit der privat Vermietenden (86 %) und Geschäftskunden, also gewerblich Vermietenden oder Verwaltenden (94 %), ist davon überzeugt, dass  mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) die Einführung von Smart Metern in Deutschland beschleunigt und die Technologie einen großen Einfluss auf die Immobilienwirtschaft haben wird (57 % bzw. 83 %). Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Umfrage des Energiedienstleisters Techem.

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27.02.2025 Bundesrat beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2025 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den Beschluss der Länderkammer ausdrücklich und fordert eine rasche Umsetzung: „Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesländer der Mietpreisbremse die notwendige Rückendeckung geben, jetzt ist der Bundestag am Zug. Wir setzen darauf, dass der Gesetzesentwurf nach der Wahl im neuen Bundestag zügig verabschiedet wird“, sagt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

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20.02.2025 Energetische Sanierung: Günstiger als erwartet

Wie teuer ist eine energetische Komplettsanierung wirklich? Und lohnt sie sich finanziell? Eine neue Auswertung von realen Kostendaten der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zeigt: Wer sein Einfamilienhaus energetisch modernisiert, muss zwar mit einer Investition von 108.000 Euro für die Komplettsanierung rechnen. Dank Fördermitteln und Heizkosteneinsparungen liegt die finanzielle Belastung über 20 Jahre bei lediglich 154 Euro pro Monat. In vielen Fällen können Eigentümer durch eine Sanierung langfristig Geld sparen.

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13.02.2025 Etagenheizung kaputt? Diese Regeln und Fristen gelten künftig

Welche Regelungen und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen und Einzelöfen gelten, erklärt nun ein neues Merkblatt. Erstellt hat es Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Grundsätzlich gilt: Fällt eine Etagenheizung aus, müssen der Gebäudeeigentümer oder die Wohnungseigentümer entscheiden, ob weiterhin dezentral oder künftig zentral geheizt wird. Bleibt es bei dezentralen Heizungen, kann für fünf Jahre übergangsweise eine fossil betriebene Etagenheizung eingebaut werden. Fällt die Entscheidung für eine Zentralheizung, verlängert sich die Frist auf insgesamt 13 Jahre.

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