Zigtausende der über 30 Millionen Bausparverträge in Deutschland könnten nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes gekündigt werden.
Bausparverträge: Die Problematik
Vor allem in den 90er Jahren legten viele Sparer Bausparverträge zu einem damals wenig rentablen Zinssatz von durchschnittlich drei Prozent an. Im Gegenzug dürfen sie, wenn sie ein bestimmtes Eigenkapital angespart haben, einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen. Diese Art des Sparens wurde jedoch, seit die Europäische Zentralbank ihre Nullzins-Politik fährt, für die Kunden äußerst lukrativ: Satte drei Prozent Zinsen gibt es heutzutage kaum noch. Viele Kunden halten ihre Verträge aufrecht, auch wenn Sie keinen Immobilienkauf anstreben. Sie haben das erforderliche Mindestkapital längst erreicht, profitieren jedoch weiterhin von den üppigen Zinsen.
Bausparkassen wehren sich
Für die Bausparkassen sind solche abgeschlossenen Verträge wenig ertragreich. Sie zahlen hohe Zinsen und müssen damit rechnen, dass sich Sparer nach einer Weile auszahlen lassen und nie ein Kredit zustande kommt. Im Falle eines Kredites sind sie vertraglich zu unrentablen Zinsen verpflichtet. Aus diesem Grund kündigen sie Bausparverträge, die bereits seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind, also deren Mindestkapital angespart wurde.
Urteil des BGH ist eindeutig
Drei Bausparer haben nun gegen diese Kündigung geklagt – doch das Urteil des BGH ist so eindeutig und allgemein formuliert, dass es höchstwahrscheinlich für alle anderen Sparer auch gilt. Entscheidend für das Urteil war ein Paragraf des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem heißt es, dass ein Darlehensnehmer nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Erhalt […], ein Darlehen kündigen kann. Der BGH sieht die Bausparkasse im Zeitraum des Sparens als Darlehensnehmer. Erst im Falle einer Auszahlung würden sich die Rollen umkehren.
Was Bausparer jetzt tun können
Reduzieren Sie Ihre Rate oder stunden Sie sogar die Zahlungen, um das Erreichen der Zuteilungsgrenze hinauszuzögern. Sollte Ihre Bank Ihnen ein anderes Sparmodell anbieten, seien Sie aufmerksam und vergleichen Sie die Konditionen mit denen anderer Banken und Bausparkassen. Im Falle einer Kündigung haben Sie übrigens ganz gute Karten, wenn Ihnen der Bausparvertrag als „rentable Geldanlage“ angeboten wurde – in diesem Fall sind Sie jedoch in der Beweispflicht.
Nach einem milden Herbst ziehen nun die ersten Kältewellen mit Schnee und Eis durchs Land. Süddeutschland hat der Winter kalt erwischt: ausgefallene Flüge, Züge und eingeschränkter Nahverkehr waren die Folgen – doch wie sieht es mit der Räum- und Streupflicht im privaten Raum aus?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundeshaushalt hat Folgen für Mieter, Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Die gerade erst beschlossene Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen kommt nun doch nicht: Die Preisbremsen laufen nur noch bis Ende des Jahres. Zudem wurden Förderprogramme der KfW-Bank gestoppt, die den Bereich Wohnen und Bauen betreffen.
Der Landtag in Mainz hat das Landessolargesetz novelliert. Ab Januar 2024 müssen alle öffentlichen Neubauten mit Solarstromanalagen ausgerüstet werden. Dies gilt auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. Für private Eigentümer gilt eine Sonderregelung.
Die ersten Herbststürme ziehen durchs Land: die meisten davon sind harmlos und hinterlassen keine großen Schäden. Doch wie können Mieter und Eigentümer Schäden vorbeugen? Welches Verhalten ist im Schadensfall richtig? Ein kleiner Überblick.
Eine Einigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz soll dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum dort entstehen kann, wo er besonders dringend gebraucht wird. Hierzu haben sich Bund und Länder auf einen Beschleunigungspakt zur Verschlankung von Verfahren und zur Reduzierung von Genehmigungsverfahren geeinigt.
Aufgrund des starken Zinsanstiegs im Jahr 2022 hat sich die Erschwinglichkeit von Wohneigentum deutlich reduziert. Doch ist Wohneigentum damit auch im längerfristigen Vergleich unerschwinglich? Dieser Frage ging das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) nach und kam zu einem überraschenden Ergebnis.
Der Wert einer Immobilie bemisst sich einerseits an ihrer Lage und ihrem Zustand, andererseits an ihrer Ausstattung und dem Typ. Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zeigt, welche Auswirkungen bestimmte Faktoren einer Wohnung auf den Preis haben.
Trotz sinkender Strom- und Gaspreise hat das Kabinett eine Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen. Statt am Ende des Jahres auszulaufen, sollen die Preisbremsen nun bis Ostern 2024 verlängert werden. Zugleich soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Gas und Fernwärme zum Jahresanfang wegfallen.
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Mehr als 250.000 Abrechnungen hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online für den neuen Heizspiegel für Deutschland ausgewertet. Fast alle Energieträger verzeichnen einen Rekordanstieg. Die gute Nachricht: die aktuelle Prognose macht etwas Hoffnung.
Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Gasheizung müssen bis zum 30. September eine Heizungsprüfung durchführen lassen. Diese Frist gilt jedoch nur für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen. Alle anderen haben noch ein wenig mehr Zeit.
Bei der Stromerzeugung soll sich der Anteil erneuerbarer Energien weiter erhöhen. Doch dazu müssen Hürden abgebaut und Prozesse vereinfacht werden. Das Kabinett bringt nun Gesetzesänderungen auf den Weg, die den Prozess für alle Bürger vereinfachen sollen.
Bereits am 26. September startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Private Hauseigentümer können dann bis zu 10.200 Euro Zuschuss von der KfW-Bank erhalten.
Nach Modernisierungen wird häufig die Miete erhöht. Nutzen Vermieter hierzu Drittmittel, wie zum Beispiel Förderungen, müssen sie dies bei der anschließenden Mieterhöhung angeben. Tun sie das nicht, ist die Mieterhöhung formell unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).
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Recycelte Baustoffe sollen für Bauherren attraktiver werden: zum 1. August ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten. Diese regelt erstmals deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken.
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