11.09.2025
Von Staffelmiete bis Mietpreisbremse: Was Sie bei der Mieterhöhung beachten müssen

Bei vermieteten Wohnungen steht in der Regel irgendwann die Frage nach einer Mieterhöhung im Raum – angesichts steigender Kosten müssen auch Vermieter versuchen, die Vermietung wirtschaftlich rentabel zu halten und die Inflation auszugleichen. Auch nach Sanierungen oder Modernisierungen kann eine Erhöhung angezeigt sein. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zeigt, welche Möglichkeiten Vermieter haben, um die Miete zu erhöhen, und wo die Grenzen liegen.

Die erste Entscheidung über die Anpassung der Miethöhe können Vermieter bereits bei Abschluss des Mietvertrags treffen. Es kann sinnvoll sein, eine sogenannte Index- oder Staffelmiete zu vereinbaren. „Vor allem in Regionen, in denen kein Mietspiegel vorliegt, ist es schwierig, während des Mietverhältnisses die Miete zu erhöhen, wenn die Mieter:in nicht zustimmt“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE). Bei einer Staffelmiete erhöht sich die Miete in bestimmten Intervallen um einen vorher festgelegten Betrag. Bei der Indexmiete orientiert sich die Erhöhung am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes, der die durchschnittlichen Kosten des Wohnens widerspiegelt. Allerdings ist zu bedenken, dass bei Staffel- oder Indexmieten weitere Erhöhungen weitgehend ausgeschlossen sind – das ist dann beispielsweise nur bei Sanierungen möglich, zu denen Vermieter gesetzlich verpflichtet sind.

Bei Neuvermietung Mietpreisbremse prüfen

Bei der Neuvermietung einer Wohnung kann die Miete grundsätzlich nach oben angepasst werden. Vermieter müssen aber die Mietpreisbremse beachten, die ggf. in der Kommune gilt. Dann darf die Miete bei einer Neuvermietung nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Neubauten (nach dem 1.10.2014 erstmal genutzt und vermietet), nach umfassenden Modernisierungen, die einem Neubau gleichkommen, oder wenn die vorherige Miete schon höher war.

Einvernehmliche Vereinbarungen

Vermieter können die Mieter um Zustimmung zu einer Mieterhöhung bitten. Wird diese erteilt, dann liegt eine einvernehmliche Vereinbarung vor. Manchmal kann eine solche Vereinbarung auch durch schlüssiges Verhalten entstehen. Zahlen Mieter dreimal eine höhere Miete, dann dürfen Vermieter davon ausgehen, dass die neue Miethöhe akzeptiert wird. Allerdings sollten Vermieter sich in jedem Fall zur Sicherheit eine kurze schriftliche Bestätigung darüber geben lassen.

Gibt es keine einvernehmliche Lösung, gibt es einige Möglichkeiten für Vermieter, einseitig die Erhöhung der Miete durchzusetzen:

Zustimmung zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Vermieter können die Zustimmung der Mietenden verlangen, wenn die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden soll – vorausgesetzt die Miete ist zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung erstmals wirken soll, seit 15 Monaten unverändert. Als ortsüblich gilt die Miete, die für vergleichbare Wohnungen am Wohnort der Mieter in den letzten sechs Jahren durchschnittlich vereinbart wurde. Ermittelt wird die Vergleichsmiete in der Regel mithilfe des Mietspiegels der Kommune – ab 50.000 Einwohnern müssen Kommunen einen solchen bereitstellen. Wenn es keinen Mietspiegel gibt, muss das Mieterhöhungsverlangen mit Daten aus einer Mietdatenbank oder drei Vergleichswohnungen begründet werden. Dieses Vorgehen ist sehr komplex und es gibt dabei viele Details und Fallstricke zu beachten. „Daher ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beraten zu lassen“, sagt Dr. Sandra von Möller.

Für die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gilt eine Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um maximal 20 Prozent (§ 558 Absatz 3 BGB) steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Kappungsgrenze allerdings auf 15 Prozent beschränkt sein – das können die Bundesländer per Rechtsverordnung festlegen.

Das Mieterhöhungsverlangen können Vermieter frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend machen. Sie müssen es den Mietern mindestens drei Monate vor Beginn der Erhöhung in Textform mitteilen und begründen – ansonsten ist es unwirksam.

Wichtig ist, dass Vermieter auch dann, wenn die Mieterhöhung begründet ist, nicht einseitig die Erhöhung verlangen können – sie können in diesem Fall nur die Zustimmung zur Erhöhung verlangen, also eine Vertragsanpassung. Weigern sich die Mieter, der Erhöhung zuzustimmen, müssen sie binnen weiterer drei Monate auf Zustimmung verklagt werden. Verpassen Vermieter diese Ausschlussfrist, müssen sie mit dem Verlangen von vorne beginnen und verlieren Zeit und Geld.

Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Wenn Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, können Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen danach die Miete erhöhen (§ 559 BGB). Das gilt unter anderem für energetische Modernisierungen, bauliche Veränderungen, durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird, oder durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden – wie beispielsweise die Wärmedämmung der Fassade, der Einbau eines Fahrstuhls sowie die Einrichtung eines Kinderspielplatzes auf der Grünfläche der Außenanlage. Erhaltungsmaßnahmen sind davon nicht erfasst.

Vermieter dürfen dann dauerhaft jährlich acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mietenden umlegen. Allerdings gilt auch hierfür eine Kappungsgrenze: Innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren nach der Modernisierung darf die Miete um maximal 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche steigen – vorausgesetzt, die Ausgangsmiete lag über sieben Euro pro Quadratmeter. Bei Wohnungen mit einer Miete unterhalb von sieben Euro je Quadratmeter darf die Miete infolge einer Modernisierung hingegen nur um maximal zwei Euro pro Quadratmeter steigen.

Mieterhöhung wegen Heizungstauschs

Es gibt zudem die Möglichkeit, eine Mieterhöhung wegen der Umsetzung von Vorgaben nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch „Heizungsgesetz genannt“, geltend zu machen – damit können 10 Prozent der Kosten des Heizungstauschs auf die Mieter umgelegt werden (§ 559e BGB). Voraussetzung ist, dass die Vorgabe von 65 %-Erneuerbare-Energien nach dem GEG erfüllt werden und staatliche Fördermittel tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Wichtig: Es dürfen nur die Kosten für den Austausch der Heizungsanlage berücksichtigt werden – keine zusätzlichen Kosten wie etwa neue Leitungen, Planungskosten etc. Die Fördergelder müssen zudem von den Gesamtkosten abgezogen werden. Die verbleibenden Kosten müssen pauschal um 15 Prozent für ersparte Instandhaltungskosten gekürzt werden. Es gilt dabei eine Kappungsgrenze von 0,50 Euro pro Quadratmeter und Monat.

„Welche Variante der Mieterhöhung im konkreten Fall wirtschaftlich vorteilhafter ist, sollten Vermieter:innen zunächst durchrechnen“, sagt Dr. Sandra von Möller.

Weitere Nachrichten

04.09.2025 Neubau oder Bestand? Worauf Käufer beim Immobilienerwerb achten sollten

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie gehört zu den größten finanziellen Weichenstellungen im Leben. Gleich zu Beginn stellt sich die Frage: Neubau oder Bestandsimmobilie? Beide Optionen bieten Chancen, aber auch Herausforderungen. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) beleuchtet die wichtigsten Aspekte und gibt konkrete Tipps für eine fundierte Kaufentscheidung.

Artikel lesen

28.08.2025 Maklerquote stabilisiert sich im zweiten Quartal 2025

Eine aktuelle Analyse von Sprengnetter und ImmoScout24 belegt: Die Maklerquote stabilisiert sich im zweiten Quartal 2025 erfolgreich auf hohem Niveau und unterstreicht die Bedeutung professioneller Immobilienvermarktung.

Artikel lesen

21.08.2025 Wohnungsleerstand: bis zu 150.000 Euro Förderung möglich

Zur Unterstützung von Privatpersonen beim Erwerb und der Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum startet in Thüringen das neue Förderprogramm „EigenheimPlus“. Das Programm wird von der Thüringer Aufbaubank (TAB) als zinsvergünstigtes Weiterleitungsdarlehen im Hausbankverfahren umgesetzt.

Artikel lesen

14.08.2025 Starkregen: So können Sie Ihre Immobilie schützen

Starkregenereignisse treten immer häufiger auf und können zu erheblichen Schäden an Wohngebäuden führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert darüber, welche Schutzmaßnahmen Immobilieneigentümer ergreifen können und welche Versicherung sinnvoll ist. Da in der Regel Gemeinschaftseigentum betroffen ist, muss über entsprechende Maßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ein Beschluss in der Eigentümerversammlung gefasst werden.

Artikel lesen

07.08.2025 Heizungsmarkt im Rückwärtsgang – Wärmepumpe legt jedoch zu

Die deutsche Heizungsindustrie verzeichnet auch im ersten Halbjahr 2025 einen deutlichen Rückgang der Verkaufszahlen. Nach dem massiven Absatzeinbruch um 46 Prozent im Jahr 2024 sank der Absatz in den ersten sechs Monaten dieses Jahres nochmals um 22 % auf nur noch 296.500 Geräte. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, droht der Branche das schlechteste Jahresergebnis der vergangenen 15 Jahre.

Artikel lesen

31.07.2025 Wohnungskauf als Kapitalanlage: 5 Tipps für Anleger

Aufgrund mangelnder Alternativen an den Kapitalmärkten und um ihr Vermögen vor einer möglichen Inflation zu schützen, beschäftigen sich viele Menschen mit dem Kauf einer Wohnung zur Kapitalanlage. Damit die Investition zum erhofften Erfolg wird, gilt es jedoch, einige Fehlerquellen zu umschiffen. Denn nicht jede Wohnung ist zur Kapitalanlage geeignet. Zentraler Erfolgsfaktor ist die Vermietbarkeit der Wohnung. „Lage, Zuschnitt und Ausstattung müssen den Anforderungen möglichst vieler potenzieller Mieter entsprechen, sonst steht die jeweilige Wohnung womöglich über einen längeren Zeitraum hinweg leer“, erklärt Burkhard Blandfort, Vorsitzender des Immobilienverbands Deutschland IVD West. „Zudem muss die Finanzierung stimmen. Sind die Raten auch bezahlbar, wenn die Wohnung für eine neue Vermietung vorbereitet wird und doch einmal vorübergehend leer steht?“

Artikel lesen

24.07.2025 Bauturbo: Durchbruch für selbstgenutztes Wohneigentum

Der gemeinnützige Verband Wohneigentum begrüßt die Nachbesserung beim § 246e BauGB als „Durchbruch für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen“ und spricht sich für eine Zustimmungsfiktion aus.

Artikel lesen

17.07.2025 Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

Wohnen soll für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Das Kabinett hat deshalb die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 auf den Weg gebracht, um den Mietanstieg zu verlangsamen. Das Gesetz hat nun den Bundesrat passiert.

Artikel lesen

10.07.2025 Moderater Preisanstieg: Wohnimmobilien 0,8 Prozent teurer

Der deutsche Immobilienmarkt war auch im 2. Quartal 2025 von moderaten Preissteigerungen geprägt, berichtet das Immobilienportal immowelt. Die Angebotspreise von Wohnimmobilien im Bestand legten zwischen April und Juni deutschlandweit um durchschnittlich 0,8 Prozent zu und damit etwas langsamer als im 1. Quartal (+1,2 Prozent). Eigentumswohnungen verteuerten sich um 1,1 Prozent auf 3.193 Euro pro Quadratmeter, Einfamilienhäuser um 0,3 Prozent auf 2.780 Euro. Trotz der jüngsten Anstiege befinden sich die aktuellen Angebotspreise von Wohnimmobilien immer noch um durchschnittlich 6,7 Prozent unter dem Allzeithoch vom Juni 2022. Das geht aus der neuen Ausgabe des immowelt Preiskompass für das 2. Quartal 2025 hervor. Darin wurde analysiert, wie sich die Angebotspreise von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in Deutschland und den 15 größten deutschen Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern verändert haben.

Artikel lesen

03.07.2025 Spielende Kinder, Musiker & Hundegebell: Wie viel Lärm ist erlaubt?

Im Sommer verbringen Eigentümer und Mieter häufig viel Zeit im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon. Wenn Kinder draußen spielen, kann es schon mal lauter werden – das gilt auch für Grillpartys und andere Feiern. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, wie viel Lärm Nachbarn dulden müssen und welche Grenzen es gibt.

Artikel lesen

26.06.2025 Hitzeschutz steigert den Immobilienwert – jetzt richtig nachrüsten und fördern lassen

Extreme Sommertemperaturen sind in Deutschland längst keine Ausnahme mehr – und das stellt Eigentümer, Verwalter und Mieter vor neue Herausforderungen. Auf der anderen Seite ist Hitzeschutz als Investition in die Substanz, Nutzbarkeit und Zukunftsfähigkeit von Gebäuden zu sehen so der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V.

Artikel lesen

19.06.2025 Photovoltaik: Lohnt sich das für mich?

Viele Hauseigentümer fragen sich aktuell, ob sich eine Photovoltaikanlage noch lohnt. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hat jetzt mit ihrem unabhängigen PhotovoltaikCheck typische Anlagenmodelle durchgerechnet – und kommt zu einem klaren Ergebnis: In vielen Fällen rechnet sich Solarstrom vom eigenen Dach – und kann sogar Gewinne bringen.

Artikel lesen

12.06.2025 Achtung vor Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt

Immer häufiger nutzen Betrüger den angespannten Wohnungsmarkt aus, um mit gefälschten Wohnungsanzeigen und falschen Versprechungen Kautionen und Vorauszahlungen von Interessenten zu ergaunern.

Artikel lesen

05.06.2025 Heizkosten 2024: Fernwärme rund 30 Prozent teurer

Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2024 wird für viele Mieterinnen und Mietern zu einer unangenehmen Überraschung: Insbesondere Fernwärme-​Kunden müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen. Für eine 70-m²-​Musterwohnung liegen ihre Kosten mit durchschnittlich 1055 Euro rund 225 Euro über dem Vorjahresniveau (Gas 864 Euro (plus 53 Euro), Öl 892 Euro (minus 127 Euro)). Hintergrund für die unterschiedlichen Entwicklungen bei den Brennstoffkosten sind das Auslaufen der Energiepreisbremsen und der Mehrwertsteuersenkung für Fernwärme und Gas. Das hat eine Auswertung von Heizkostenabrechnungen von rund 900.000 Wohnungen ergeben, die der Immobiliendienstleister ista bereits für das Jahr 2024 erstellt hat.

Artikel lesen

29.05.2025 Jahresabrechnungen von WEGs: Darauf sollten Sie bei der Prüfung achten

Spätestens bis zum 30. Juni sollten Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung von ihrer Verwaltung erhalten. Dabei gilt: Die Prüfung sollte nicht allein dem Verwaltungsbeirat überlassen bleiben. Jeder Eigentümer ist gut beraten, zumindest die eigene Einzelabrechnung sorgfältig zu kontrollieren. Wohnen im Eigentum (WiE) hat zusammengestellt, worauf bei der Prüfung besonders zu achten ist – und erklärt, wie vorzugehen ist, wenn Unstimmigkeiten oder Fehler auftreten.

Artikel lesen

22.05.2025 Endlich Grillsaison! Aber bitte mit Rücksicht

Die Tage werden länger, die Abende wärmer – mit steigenden Temperaturen zieht es viele Menschen wieder an den Grill. Ob auf dem Balkon, im Garten oder auf gemeinschaftlichen Flächen: Die Grillsaison gehört für viele zum Sommer einfach dazu. Damit der Grillabend nicht zur Belastungsprobe für Nachbarn oder zur Gefahr für Haus und Hof wird, sollten rechtliche Rahmenbedingungen und Sicherheitsregeln beachtet werden. Der Immobilienverband Deutschland IVD informiert Eigentümer, Verwalter und Mieter darüber, was erlaubt ist, was verboten ist – und wie das Grillvergnügen sicher und rücksichtsvoll gelingt.

Artikel lesen

15.05.2025 Stromspiegel 2025: So viel können die Deutschen einsparen

Die Deutschen verbrauchen zu viel Strom: Rund 30 Milliarden Kilowattstunden könnten in deutschen Haushalten jährlich eingespart werden. Das entspricht der gesamten Stromerzeugung durch Steinkohle in Deutschland – mit Folgen für Geldbeutel und Klima. Denn durch den unnötigen Stromverbrauch verschwenden Haushalte jedes Jahr rund 12 Milliarden Euro und verursachen zusätzlich 13 Millionen Tonnen CO2. Das zeigt der Stromspiegel für Deutschland 2025 (www.stromspiegel.de), den die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online diese Woche veröffentlicht hat.

Artikel lesen

Immobilie verkaufen?

Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie am Chiemsee & suchen einen erfahrenen Immobilienmakler für Chiemsee und Chiemgau?

Immobilie vermieten?

Nutzen Sie die Vorteile bei der Vermietung Ihrer Immobilie über einen Immobilienmakler am Chiemsee und Chiemgau.

Immobilie bewerten?

Sie wissen nicht wie viel Ihre Immobilie wert ist? Teilen Sie uns direkt online und unverbindlich Ihre Daten mit.

© 2025 Ihr Chiemseemakler