Vermietern, die unverschuldet von einem Mietausfall betroffen waren, können bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Wer das für 2021 tun will, sollte sich zeitnah darum kümmern: am 31. März läuft die Frist ab.
Bis zu 50 Prozent bei unverschuldetem Leerstand
„Wenn die Mieteinnahmen 2021 mehr als 50 Prozent unter der normalen Jahreskaltmiete lagen, erlässt die Kommune dem Vermieter 25 Prozent der Grundsteuer“, erklärt Konrad Adenauer. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen ergänzt: „Sollte vergangenes Jahr gar keine Miete geflossen sein, steht dem Eigentümer sogar ein Erlass von 50 Prozent zu“. Die Ein unverschuldeter Mietausfall kann viele Ursachen haben: Zahlungsunfähigkeit der Mieter oder langer Leerstand, z. B. durch einen Hausbrand oder Wasserschäden verursacht. Laut Haus & Grund könnten viele betroffene Vermieter der Flutkatastrophe in NRW für einen Teilerlass in Frage kommen.
Leerstand durch mangelnde Nachfrage
Auch wenn der Leerstand durch mangelnde Nachfrage entstanden ist, ist ein Teilerlass möglich. In diesem Fall müssen Vermieter nachweisen, dass sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemüht haben, z. B. alle Vermietungsversuche schriftlich festhalten. Hierbei müssen keine unwirtschaftlichen Bemühungen unternommen werden und auch eine Miete unterhalb des üblichen Marktpreisniveaus muss nicht verlangt werden. Natürlich darf die Miete auch nicht unrealistisch hoch angesetzt werden. Bei mehrjährigem Leerstand werden jedoch intensivere Bemühungen erwartet, zum Beispiel die Beauftragung eines Maklers, so Haus & Grund.
Frist kann nicht verlängert werden
Den Antrag auf Teilerlass müssen Vermieter bis zum 31. März 2022 beim Steueramt der Kommune stellen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Zwischen Oktober 2022 und April 2024 gilt ein befristeter Umsatzsteuersatz (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) auf Gas und Wärme von 7 Prozent. Dieser läuft zum 1. April aus. Dann gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Worauf sollten Verbraucher achten? Wie hoch ist die Mehrbelastung?
Wird ein Haus mit überdachter Terrasse verkauft und tritt durch diese Überdachung regelmäßig Wasser ein, stellt dies einen Sachmangel dar. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
125 Liter Wasser verbrauchen Deutsche durchschnittlich pro Kopf und Tag. Rund ein Drittel davon kommt als Warmwasser aus Wasserhahn und Dusche. Ein hoher Verbrauch von Warmwasser schlägt sich jedoch nicht nur in erhöhten Wasserkosten, sondern auch in höheren Energiekosten nieder. Die gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online gibt Tipps, wie Wassersparen funktioniert.
Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, können bei ihrer Kommune einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Ist der Rohertrag um mindestens 50 Prozent gemindert, kommt ein Erlass in Frage. Für das Jahr 2023 können noch bis zum 2. April Anträge gestellt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Streit zwischen Vermieter und Mieter keine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter rechtfertigt. Selbst wenn das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist, muss der Mieter im Wesentlichen schuld sein und der Einzelfall betrachtet werden.
Die Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen sind am 20. Februar wieder angelaufen. Anträge können ab sofort bei der KfW-Bank gestellt werden. Dies meldet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Eine Umfrage des Immobilienportals ImmoScout24 zeigt, mit welchen Erwartungen Makler in das Jahr 2024 gehen, wie sie die Entwicklung der Nachfrage beurteilen und welche Maßnahmen sie treffen, um die Nachfrage nach Immobilien zu steigern.
Mit Verspätung hat der Bundestag am 02. Februar 2024 den Bundeshauhalt für das laufende Jahr beschlossen. Der Bundesrat gab noch am selben Tag grünes Licht.
Mieterinnen und Mieter mussten im Jahr 2022 im Durchschnitt 2,28 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Die Betriebskosten in Deutschland sind im Jahr 2022 im Vergleich zum Abrechnungsjahr 2018 um 5 Prozent gestiegen, so der aktuelle Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes e.V.
Seit dem Inkrafttreten der WEG-Reform im Dezember 2020 können die Mitglieder einer Wohneigentumsgemeinschaft es einzelnen Eigentümern per Mehrheitsbeschluss erlauben, online an (Präsenz-)Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Nun berät der Bundestag über eine geplante Änderung, die es erlaubt, Eigentümerversammlungen rein virtuell durchzuführen, wenn eine 3/4-Mehrheit dies beschließt. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) lehnt diese in einer aktuellen Stellungnahme vehement ab.
Im Dezember waren die Bauzinsen bereits auf 3,8 Prozent gefallen – eine gute Nachricht für Kaufinteressierte. Nun meldet das Vergleichsportal Check24 Bauzinsen von unter 3 Prozent und rät dazu, nicht auf weitere Senkungen zu spekulieren.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Das Wichtigste zu den Änderungen und Fördermöglichkeiten:
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der Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt, um Ihnen noch einmal für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu danken. Wir freuen uns darauf, im nächsten Jahr wieder Teil Ihrer spannenden Projekte zu sein.
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Wir danken Ihnen für Ihre Treue und Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine besinnliche Zeit.
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Anfang Dezember sind die Zinsen auf 3,8 Prozent gerutscht – ein Minus von rund 0,4 Prozentpunkten gegenüber dem Vormonat. Im November waren die Zinsen auf über 4,2 Prozent geklettert und hatten ein 10-Jahres-Hoch erreicht, dies berichtet der Kreditvermittler Interhyp.
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