Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren sollten.
Nach Angaben der polizeilichen Kriminalitätsstatistik wurden im Jahr 2024 bundesweit 78.436 Fälle von Wohnungseinbruchsdiebstählen, einschließlich der Einbruchsversuche, verzeichnet. Fast die Hälfte der Wohnungseinbrüche scheiterte. Dem Einbruchschutz kommt also eine wichtige Bedeutung zu. Dabei ist laut Experten eine Kombination aus mechanischen und elektronischen Sicherungsmaßnahmen am effektivsten.
Die meisten Einbrüche erfolgen über leicht erreichbare, nicht ausreichend gesicherte Fenster oder über Balkon-, Terrassen- und Wohnungseingangstüren. Oft ist es daher sinnvoll, diese mechanisch nachzurüsten oder gegen einbruchhemmende Fenster oder Türen auszutauschen.
Wichtig zu wissen: „Fenster sind ebenso wie Balkon-, Terrassen- und Wohnungseingangstüren zwingend Gemeinschaftseigentum, selbst wenn diese in der Teilungserklärung dem Sondereigentum zugewiesen sind“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. „Daher müssen Wohnungseigentümer immer einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft einholen, bevor sie an ihnen Veränderungen vornehmen.“
Wohnungseigentümer haben gemäß Wohnungseigentumsgesetz einen Anspruch auf „angemessene bauliche Veränderungen“, die dem Einbruchschutz dienen (sogenannte privilegierte Maßnahmen). Das bedeutet: WEGs müssen einzelnen Eigentümern Maßnahmen gestatten, sofern diese „angemessen“ sind, können diese also nicht einfach ablehnen. Das ist beim Nachrüsten von Fenstern und Türen durch mechanische Sicherungen, beim Einbau von einbruchhemmenden Fenstern und Wohnungseingangstüren und beim Anbringen von Rollläden oder eines Türspions in der Regel der Fall.
Wohnungseigentümer müssen aber zunächst einen Antrag auf Gestattung der Maßnahme in die Eigentümerversammlung einreichen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die WEG hat ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der beantragten baulichen Veränderung. Die Eigentümergemeinschaft kann konkrete Vorgaben und Auflagen zur Aus- und Durchführung machen, muss es aber nicht. „Es ist daher in der Regel sinnvoll, den Beschlussantrag möglichst konkret auszugestalten und der Eigentümerversammlung, wenn möglich, auch schon Angebote vorzulegen“, empfiehlt Dr. Sandra von Möller. Die Kosten für die Maßnahme müssen die Antragsteller alleine tragen.
Welche Maßnahmen WEGs gemeinschaftlich beschließen sollten
Es gibt allerdings auch Einbruchschutz-Maßnahmen, die WEGs im gemeinschaftlichen Interesse beschließen sollten, da sie alle Eigentümer betreffen. Dies sind beispielsweise der Einbau einer einbruchhemmenden Haupteingangstür und Kellertür, einer Alarmanlage, einer elektronischen Türöffnungs- oder Gegensprechanlage, Bewegungsmeldern und einer Videoüberwachungsanlage.
Häufig sind diese Maßnahmen mit hohen Kosten und manchmal auch Folgekosten verbunden, die alle Miteigentümer tragen sollten. „Bei der Beschlussfassung muss eine qualifizierte Mehrheit, also mehr als zwei Drittel der Stimmen und mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile, erreicht werden, damit die Kosten auf alle verteilt werden – andernfalls müssen nur die Eigentümer bezahlen, die mit Ja gestimmt haben“, informiert WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. Das sollten WEGs stets im Blick haben, wenn sie einen entsprechenden Beschluss fassen möchten.
Planen WEGs eine Videoüberwachungsanlage, müssen sie im Vorfeld einige Punkte beachten, damit der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Die Überwachung darf sich ausschließlich auf die Gemeinschaftsflächen der WEG erstrecken – also nicht auf fremde Grundstücke, öffentliche Wege oder das Sondereigentum einzelner Eigentümer. „Der Beschluss muss nicht nur die technische Installation regeln, sondern auch eine Nutzungsregelung enthalten, die genau festlegt, wie die Anlage betrieben wird “, informiert Dr. Sandra von Möller. Dazu gehört insbesondere, dass die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt werden, denn diese sind gesetzlich vorgeschrieben.
Das bedeutet: In dem Beschluss muss festgelegt werden, welcher Bereich zu welchem Zweck und in welchem Zeitraum überwacht wird, wie die Aufnahmen gespeichert werden, wer darauf zugreifen darf und wann sie gelöscht werden. Zudem muss geregelt sein, wer für die Umsetzung des Beschlusses verantwortlich ist – in der Regel die Verwaltung. Dies muss am Ort der Überwachung durch einen Aushang bekanntgegeben werden. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, Schilder mit Kamerasymbolen anzubringen.
Bevor einzelne Wohnungseigentümer oder WEGs Maßnahmen zum Einbruchschutz in Auftrag geben, sollten sie sich über die Fördermöglichkeiten der KfW und mögliche kommunale Förderprogramme informieren.
Im August 2025 wurde in Deutschland der Bau von 19.300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 5,7 Prozent oder 1.000 Baugenehmigungen mehr als im August 2024. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 5,2 Prozent oder 800 auf 15.800. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,0 Prozent oder 300 auf 3.500.
Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Online-Marktplatzes ImmoScout24 zeigt: 47 Prozent der Deutschen erwarten, dass Mehrgenerationenwohnen in Zukunft zunehmen wird. Gleichzeitig bewerten 55 Prozent diese Wohnform heute noch negativ. Für das eigene Alter können sich dann aber viele diese Lösung vorstellen – vor allem wenn die Lebensrealität konkret wird.
Der Immobilienverband Deutschland IVD stellt seinen aktuellen Wohn-Preisspiegel 2025/26 vor. Die bundesweite Auswertung zeigt: Wohneigentum wird für viele Haushalte wieder erschwinglicher, die Neuvertragsmieten ziehen weiter an und der Immobilienmarkt gewinnt nach einer Phase der Zurückhaltung wieder an Fahrt.
Es ist ein weitverbreitetes Vorurteil, dass der Kauf einer Immobilie über einen Makler grundsätzlich teurer ist als bei einer Privatperson. Eine Auswertung der Angebotspreise des Immobilienportals immowelt zeigt das Gegenteil: Im direkten Vergleich sind die Preise von privaten Angeboten merklich teurer als von vergleichbaren Objekten, die über einen Makler verkauft werden.
Die Heizkosten in Deutschland steigen dieses Jahr spürbar an. Besonders betroffen sind Haushalte mit Gasheizung. Das geht aus dem aktuellen Heizspiegel für Deutschland 2025 (www.heizspiegel.de) von co2online hervor, der auf der Auswertung von über 90.000 Gebäudedaten basiert. Während Gas- und Pelletpreise deutlich zulegen, bleiben Wärmepumpen im Vergleich die günstigste Heizoption.
Eine aktuelle Marktumfrage von Techem offenbart signifikante Informationsdefizite rund um den Energieausweis. Während Geschäftskunden vergleichsweise gut informiert sind (87 % der Befragten gaben an, sich gut bzw. sehr gut informiert zu fühlen), zeigt sich besonders bei privat Vermietenden ein gravierender Aufklärungsbedarf, speziell im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen und Gesetzesänderungen.
Bei vermieteten Wohnungen steht in der Regel irgendwann die Frage nach einer Mieterhöhung im Raum – angesichts steigender Kosten müssen auch Vermieter versuchen, die Vermietung wirtschaftlich rentabel zu halten und die Inflation auszugleichen. Auch nach Sanierungen oder Modernisierungen kann eine Erhöhung angezeigt sein. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zeigt, welche Möglichkeiten Vermieter haben, um die Miete zu erhöhen, und wo die Grenzen liegen.
Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie gehört zu den größten finanziellen Weichenstellungen im Leben. Gleich zu Beginn stellt sich die Frage: Neubau oder Bestandsimmobilie? Beide Optionen bieten Chancen, aber auch Herausforderungen. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) beleuchtet die wichtigsten Aspekte und gibt konkrete Tipps für eine fundierte Kaufentscheidung.
Eine aktuelle Analyse von Sprengnetter und ImmoScout24 belegt: Die Maklerquote stabilisiert sich im zweiten Quartal 2025 erfolgreich auf hohem Niveau und unterstreicht die Bedeutung professioneller Immobilienvermarktung.
Zur Unterstützung von Privatpersonen beim Erwerb und der Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum startet in Thüringen das neue Förderprogramm „EigenheimPlus“. Das Programm wird von der Thüringer Aufbaubank (TAB) als zinsvergünstigtes Weiterleitungsdarlehen im Hausbankverfahren umgesetzt.
Starkregenereignisse treten immer häufiger auf und können zu erheblichen Schäden an Wohngebäuden führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert darüber, welche Schutzmaßnahmen Immobilieneigentümer ergreifen können und welche Versicherung sinnvoll ist. Da in der Regel Gemeinschaftseigentum betroffen ist, muss über entsprechende Maßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ein Beschluss in der Eigentümerversammlung gefasst werden.
Die deutsche Heizungsindustrie verzeichnet auch im ersten Halbjahr 2025 einen deutlichen Rückgang der Verkaufszahlen. Nach dem massiven Absatzeinbruch um 46 Prozent im Jahr 2024 sank der Absatz in den ersten sechs Monaten dieses Jahres nochmals um 22 % auf nur noch 296.500 Geräte. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, droht der Branche das schlechteste Jahresergebnis der vergangenen 15 Jahre.
Aufgrund mangelnder Alternativen an den Kapitalmärkten und um ihr Vermögen vor einer möglichen Inflation zu schützen, beschäftigen sich viele Menschen mit dem Kauf einer Wohnung zur Kapitalanlage. Damit die Investition zum erhofften Erfolg wird, gilt es jedoch, einige Fehlerquellen zu umschiffen. Denn nicht jede Wohnung ist zur Kapitalanlage geeignet. Zentraler Erfolgsfaktor ist die Vermietbarkeit der Wohnung. „Lage, Zuschnitt und Ausstattung müssen den Anforderungen möglichst vieler potenzieller Mieter entsprechen, sonst steht die jeweilige Wohnung womöglich über einen längeren Zeitraum hinweg leer“, erklärt Burkhard Blandfort, Vorsitzender des Immobilienverbands Deutschland IVD West. „Zudem muss die Finanzierung stimmen. Sind die Raten auch bezahlbar, wenn die Wohnung für eine neue Vermietung vorbereitet wird und doch einmal vorübergehend leer steht?“
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum begrüßt die Nachbesserung beim § 246e BauGB als „Durchbruch für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen“ und spricht sich für eine Zustimmungsfiktion aus.
Wohnen soll für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Das Kabinett hat deshalb die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 auf den Weg gebracht, um den Mietanstieg zu verlangsamen. Das Gesetz hat nun den Bundesrat passiert.
Der deutsche Immobilienmarkt war auch im 2. Quartal 2025 von moderaten Preissteigerungen geprägt, berichtet das Immobilienportal immowelt. Die Angebotspreise von Wohnimmobilien im Bestand legten zwischen April und Juni deutschlandweit um durchschnittlich 0,8 Prozent zu und damit etwas langsamer als im 1. Quartal (+1,2 Prozent). Eigentumswohnungen verteuerten sich um 1,1 Prozent auf 3.193 Euro pro Quadratmeter, Einfamilienhäuser um 0,3 Prozent auf 2.780 Euro. Trotz der jüngsten Anstiege befinden sich die aktuellen Angebotspreise von Wohnimmobilien immer noch um durchschnittlich 6,7 Prozent unter dem Allzeithoch vom Juni 2022. Das geht aus der neuen Ausgabe des immowelt Preiskompass für das 2. Quartal 2025 hervor. Darin wurde analysiert, wie sich die Angebotspreise von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in Deutschland und den 15 größten deutschen Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern verändert haben.
Im Sommer verbringen Eigentümer und Mieter häufig viel Zeit im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon. Wenn Kinder draußen spielen, kann es schon mal lauter werden – das gilt auch für Grillpartys und andere Feiern. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, wie viel Lärm Nachbarn dulden müssen und welche Grenzen es gibt.
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