Büro/Praxis zur Miete in Stephanskirchen
Flexible Büro-/Praxiseinheit mit ca. 80 m², separaten Räumen, Küche und 3 Stellplätzen

offen

Gerhard Kirchbuchner

 

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Gerhard Kirchbuchner Dipl. Immobilienwirt IMI

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Objekt-Nr. RR778

Kaltmiete
1.020 €
Nebenkosten
90 €
Kaution
2.040 €
Heizkosten
in Nebenkosten enthalten
Warmmiete
1.110 € 
Gesamtfläche
ca. 80 m²
Anzahl Stellplätze
3
Kategorie
Gehoben
Baujahr
2021
Boden
Fliesen, Parkett
Gäste-WC
Stellplätze
3
Verkaufstatus
offen
Zustand
neuwertig

83071 Stephanskirchen

Beschreibung

Diese vielseitig nutzbare Gewerbeeinheit bietet auf rund 80 m² eine durchdachte Raumaufteilung und eignet sich ideal als Büro, Praxis, Kanzlei oder Beratungsstelle.

Die Fläche verfügt über mehrere separat begehbare Räume, die flexibel als Behandlungs-, Besprechungs- oder Arbeitsräume genutzt werden können. Große Fenster sorgen für viel Tageslicht und schaffen eine angenehme Arbeitsatmosphäre.

Ein getrenntes WC sowie eine voll ausgestattete Küchenzeile bieten Komfort für Mitarbeitende und Besucher gleichermaßen. Der Empfangsbereich oder Wartebereich lässt sich optimal gestalten.

Für Kunden und Mitarbeitende stehen drei Kfz-Stellplätze direkt an der Immobilie zur Verfügung – ein echtes Plus für die Erreichbarkeit und den täglichen Praxis- oder Büroalltag.

Die Einheit befindet sich in gepflegtem Zustand und kann nach Absprache kurzfristig bezogen werden.

Ausstattung

+ durchdachte Aufteilung
+ separate Küche
+ großzügige Diele
+ hochwertige Materialien
+ 3 Stellplätze

Lage

Diese Gewerbeimmobilie punktet durch ihre verkehrsgünstige, aber dennoch ruhige Lage im wachsenden Vorort Stephanskirchen, mit schneller Anbindung an Rosenheim, guter Infrastruktur und dem Flair einer Mischung aus Wohnen und lokalem Gewerbe. Für Büros, Praxen oder Dienstleister ist dies ein interessanter Standort mit hoher Alltagstauglichkeit.

Sonstiges

Auf Wunsch können die Wände wieder zurück gebaut werden und die Aufteilung anders eingeteilt werden. Bei einer anderen Zimmereinteilung muss die Mindestmietdauer 5 Jahre betragen.
Der Mieter muss Umsatzsteuerpflichtig sein.

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